Das Hauptzollamt hat in Ulm eine Lieferung von mehr als 2.000 Kopfhörern und Lautsprecherboxen gestoppt. Laut Mitteilung bestand zunächst der Verdacht auf Markenfälschung. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, es waren Originale. Die Ware in einem Container aus China war für einen Technikvertrieb im Landkreis Augsburg bestimmt.
Hauptzollamt Ulm: Ware ohne Zustimmung des Herstellers in die EU eingeführt
In Paketen verpackt fanden Zollbeschäftigte mehr als 750 Markenkopfhörer und gut 1.380 Markenlautsprecherboxen. Diese sollten ohne Zustimmung des Herstellers in die Europäische Union eingeführt werden. Das teilte das Hauptzollamt Ulm am Montag mit. Noch ist nicht geklärt, ob die Kopfhörer und Lautsprecher vernichtet werden müssen oder wieder ausgeführt werden können.
Den Zollbeamtinnen und -beamten waren Mitte Februar Unstimmigkeiten in der Lieferkette aufgefallen. Es handelte sich um einen unüblichen Absender und einen unüblichen Empfänger für so eine Lieferung, so ein Sprecher des Zolls. Zunächst hatte der Verdacht bestanden, die Kopfhörer und Lautsprecher könnten gefälscht sein.
Kopfhörer und Lautsprecher sind derzeit eingelagert
Es handelt sich allerdings um Originalware und somit um einen sogenannten Parallelimport. Der Markenrechtsinhaber beauftragte den Zoll daraufhin, die Sendung aus China zu stoppen. Derzeit lagert der Ulmer Zoll die Ware, bis klar ist, was damit passiert, ob die Produkte zum Beispiel zerstört oder doch in Deutschland weiterverkauft werden. Da der Zoll hier im Auftrag des Markenrechtsinhabers handelt, wird seine Arbeit und die Lagerung auch durch ihn bezahlt.
Bei Parallelimporten handelt es sich nach Mitteilung des Hauptzollamtes Ulm um Markenprodukte, die außerhalb der vom Markeninhaber autorisierten Vertriebswege, also der üblichen Lieferwege, eingeführt werden. Es kann sich dabei um Ware handeln, die zusätzlich hergestellt wurde, um sie am Markenrechtsinhaber vorbei zu verkaufen.
Parallelimporte gehen an üblichen Lieferketten vorbei
Ein solcher Import ist in Deutschland und der Europäischen Union dann unzulässig, wenn die Ware ohne Zustimmung des Markenrechtsinabers erstmals auf den EU-Binnenmarkt gelangt.
Ob der Parallelimport der Kopfhörer und Lautsprecher für den Technikvertrieb im Landkreis Augsburg zivilrechtliche Folgen hat, ist noch unklar.