Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Urteil nach Messerangriff im MediaMarkt Ulm: Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie

Nach dem Messerangriff in einem Ulmer MediaMarkt Mitte Januar hat das Landgericht Ulm den Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Er muss dauerhaft in eine psychiatrische Klinik, da er nicht schuldfähig ist.

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Von Autor/in Jannik Volz, Justus Madaus

Am Ulmer Landgericht ist der Prozess um den Messerangriff in einem MediaMarkt mit einem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit zu Ende gegangen. Das Gericht folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Der 30‑jährige Mann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da er an einer paranoiden Schizophrenie leide. Er war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung angeklagt.

Der 30-jährige Angeklagte hat im Prozess den Messerangriff im Media Markt Mitte Januar in Ulm gestanden.
Der 30-jährige Angeklagte hat im Prozess den Messerangriff im Media Markt Mitte Januar in Ulm gestanden. Jannik Volz

Der Eritreer, der schon zuvor mehrfach im Gefängnis war und eigentlich abgeschoben werden sollte, hatte Mitte Januar in dem Elektronikmarkt einen Verkäufer von hinten angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Anschließend wurde er von der Polizisten auf der Straße vor dem Markt gestellt und angeschossen, nachdem er auch diese angegriffen hatte.

Urteil: Schuldunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob der Angeklagte für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Ein Sachverständiger hatte im Prozess drei denkbare Varianten der Schuldfähigkeit skizziert: eine impulsive Tat ohne psychische Erkrankung, eine zwar psychotische, aber nicht handlungsbestimmende Störung - und schließlich eine paranoide Schizophrenie, bei der Stimmen das Handeln steuern.

Das Gericht schloss im Prozess eine impulsive Tat ohne Erkrankung aus. Normalpsychologisch sei die Tat nicht erklärbar, es gebe kein Motiv, so der Richter. Das Gericht folgte der Einschätzung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, dass der Mann an einer paranoiden Schizophrenie leide. Demnach hörte der Angeklagte Stimmen, die ihm die Tat befahlen. Die Tathandlungen selbst hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses eingeräumt.

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Unterbringung in der Psychiatrie

Weil der 30‑Jährige nach Überzeugung des Gerichts demnach zur Tatzeit schuldunfähig war, durfte er strafrechtlich nicht verurteilt werden. Gleichzeitig ordnete das Landgericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Voraussetzung dafür ist eine andauernde psychische Erkrankung und die Gefahr, dass der Betroffene sonst erneut schwere Straftaten begeht. Beides sah die Kammer im vorliegenden Fall als gegeben an. Die Maßregel ist nicht befristet; wie lange der Mann in der Klinik bleiben muss, hängt von seiner Entwicklung und von späteren Entscheidungen der zuständigen Gerichte ab. Eine Entlassung kommt erst in Betracht, wenn keine erhebliche Gefahr mehr von ihm ausgeht.

Sollte sich laut dem Gericht herausstellen, dass der Mann doch nicht psychisch krank ist, könnte er nachträglich in Sicherungsverwahrung kommen.

Angeklagter und Nebenkläger schließen Vergleich

Der Angeklagte und die Nebenklage haben sich zudem auf einen Vergleich geeinigt. Der geschädigte MediaMarkt-Mitarbeiter bekommt ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens trägt ebenfalls der Angeklagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Jannik Volz
SWR-Aktuell Redakteur Jannik Volz
Justus Madaus
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