Das Landgericht Ulm hat einen jungen Autofahrer zu einem Jahr und einem Monat Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Begründung hatte er betrunken an einer roten Ampel eine Radfahrerin angefahren. Das Gericht sah es jedoch nicht als erwiesen an, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hat. Ein versuchter Mord, den ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, liege demnach nicht vor. Verurteilt wurde er stattdessen wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs und gemeinschädlicher Sachbeschädigung .
Angeklagter war betrunken und in psychischem Ausnahmezustand
Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann für drei Jahre seinen Führerschein abgeben. Die Tat hatte sich Mitte Januar auf der Blaubeurer Straße in Ulm ereignet. Der damals 21-Jährige war laut Gericht betrunken und in einem psychischen Ausnahmezustand unterwegs gewesen.
Mit mindestens 74 Stundenkilometern habe er eine rote Ampel überfahren und dabei eine Radfahrerin erfasst. Die Frau hatte viel Glück und erlitt nur leichte körperliche Verletzungen. Bis heute leidet sie aber psychisch unter dem Erlebten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft hatte mehr gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt und eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Die Begründung lieferte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Bei seiner gefährlichen Fahrt mit hoher Geschwindigkeit unter Alkoholeinfluss seien ihm andere Verkehrsteilnehmer egal gewesen. Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, Menschen zu töten und nutzte die Wehrlosigkeit des Opfers aus. Auch wenn ein Unfall eigentlich nicht gewollt war, liege damit das Mordmerkmal der Heimtücke vor.
Verteidigung wies Vorwurf des versuchten Mordes zurück
Die Verteidigung hingegen plädierte lediglich auf eine Geldstrafe und einen Führerscheinentzug. Den Vorwurf des versuchten Mordes wies der Anwalt des Angeklagten vor Gericht zurück. Sein Mandant habe nicht mit Vorsatz gehandelt, als er die Radfahrerin erfasste.
Wegen kognitiver Einschränkungen, seiner Trunkenheit und des psychischen Ausnahmezustandes sei es nicht erwiesen, dass er überhaupt die rote Ampel wahrgenommen habe. Außerdem habe er niemanden verletzen wollen und habe sich nach der Tat wiederholt beim Opfer entschuldigt und Reue gezeigt.
Gericht sieht versuchten Mord nicht als erwiesen an
Dieser Argumentation folgte das Landgericht teilweise. Demnach habe der Autofahrer nicht beabsichtigt, andere Personen zu verletzen. Auf die Begegnung mit der Radfahrerin habe er es nicht angelegt. Beim Urteil berücksichtigte das Gericht den psychischen Ausnahmezustand des mittlerweile 22-Jährigen, seine Alkoholisierung sowie die bereits verbrachte Untersuchungshaft. Den bestehenden Haftbefehl hob der Richter auf.
Die Kammer stellte dem jungen Mann eine positive Sozialprognose aus und setzte die Strafe deshalb zur Bewährung aus. Zudem verpflichtete ihn der Richter, eine Suchtberatung in Anspruch zu nehmen. Gegen das Urteil können sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage binnen einer Woche Revision einlegen.