Fünf Tonnen Münzgeld der Volksbank Heidenheim verschwinden - die Bank klagt aktuell vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadenersatz, um das Geld zurückzubekommen. Doch viele Fragen in dem Fall sind noch ungeklärt.
Bank beauftragte Sicherheitsfirma mit Geldtransporten
Die Zivilklage auf Schadenersatz der Volksbank richtet sich gegen eine Sicherheitsfirma. Das Unternehmen war nach Angaben des Heidenheimer Geldhauses damit beauftragt, Geld aus den Filialen abzuholen, zwischenzulagern, zu sortieren und an die Bundesbank zu liefern.
Münzen im Wert von fast einer Million Euro fehlen
Im Jahr 2022 teilte die Firma der Bank mit, dass knapp eine Million Euro des verwahrten Geldes verschwunden sei, so eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart zu dem Fall. Laut der Volksbank selbst ist Münzgeld verschwunden, vom 1-Cent-Stück bis zur 2-Euro-Münze, mit einem Gewicht von deutlich mehr als fünf Tonnen. Offenbar ist das Geld bei der Sicherheitsfirma abgezweigt worden. Wie genau und wer die Münzen genommen hat, ist bisher nicht bekannt.
Das Geld werde von der Sicherheitsfirma in Containern gelagert. Wenn ein Container voll ist, werde er zur Bundesbank gebracht. Das könne mehrere Monate dauern, erklärte die Volksbank der "Heidenheimer Zeitung". Das Geld werde beim Abholen aus den Filialen und bei der Ankunft auch von der Sicherheitsfirma gezählt. Da habe es keine Abweichungen gegeben. Daher sei der Diebstahl nicht aufgefallen.
Verdacht gegen zwei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma
Laut dem Zeitungsbericht wird gegen zwei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ermittelt. Allerdings könne ihnen nur ein Bruchteil der fehlenden Summe zugeordnet werden.
Volksbank Heidenheim will Schadenersatz von Sicherheitsfirma
Die Volksbank will ihr Geld zurück. Doch so einfach ist das nicht. In der Zeit, in der die Münzen verschwanden, wechselte die Sicherheitsfirma ihre Versicherung. Da nicht klar ist, wann genau das Geld gestohlen wurde, 2021 oder 2022, ist auch nicht klar, welche Versicherung zuständig ist.
Die beklagte Sicherheitsfirma hat beim Prozess vergangene Woche offenbar einen Vergleich angeboten. Der sei so aber nicht durchführbar, teilte die Volksbank Heidenheim mit. Eine Entscheidung der Zivilkammer am Landgericht Stuttgart wird am 20. März erwartet.