Angeklagter aus dem Alb-Donau-Kreis

Prozess um Kindesmissbrauch auf den Philippinen: Öffentlichkeit ausgeschlossen

Im Prozess am Landgericht Ulm gegen einen 56-jährigen Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist am Donnerstag die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.

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Am Landgericht Ulm hat am Donnerstag der Prozess gegen einen Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern begonnen. Der 56-Jährige soll auf einer Online-Plattform den sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen in Auftrag gegeben und dafür bezahlt haben. Bereits vor der Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit vom Prozess bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Das hatte die Verteidigung des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung beantragt.

Nach kurzer Beratung gab der Vorsitzende Richter dem Antrag statt. Er begründete dies damit, dass der Prozess die Intimsphäre und den schutzwürdigen Lebensbereich sowohl des Angeklagten als auch der minderjährigen Opfer betreffe. Im Verlauf soll auch ein minderjähriger Zeuge vernommen werden. Selbst das Verlesen der Anklageschrift greife in den Schutzbereich ein.

Dem Tatverdächtigen wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in kinderpornographischer Absicht sowie der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen.

Prozess um Kindesmissbrauch auf den Philippinen

Nach Hinweisen ausländischer Strafverfolgungsbehörden war der 56 Jahre alte Tatverdächtige als mutmaßlicher Kunde einer Plattform identifiziert worden. Auf dieser wurden sexuelle Missbrauchshandlungen von auf den Philippinen lebenden Kindern im Livestream oder als Aufzeichnung nach vorheriger Bestellung angeboten. Die Mädchen sollen zwischen drei und zwölf Jahren alt gewesen sein.

Der Mann aus dem Alb-Donau-Kreis soll im Februar und März 2009 sowie Anfang des Jahres 2022 Geld dafür bezahlt haben, dass unbekannte Täterinnen auf den Philippinen sich an den Mädchen vergingen. Die schweren Missbrauchshandlungen soll er sich per Livestream angesehen haben und diese auch zum Teil selbst bestimmt haben. Er soll außerdem die Aufnahmen des Missbrauchs gespeichert haben. Der 56-Jährige war nach umfangreichen internationalen Ermittlungen im Oktober 2024 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für den Prozess am Landgericht Ulm sind noch zwei Verhandlungstage festgesetzt.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
SWR