Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Parkraumbewirtschaftung im Gewerbegebiet Au-Ost gestoppt. Seit 2025 mussten Autofahrer dort fürs Parken zahlen, obwohl - so bestätigt nun das Verwaltungsgericht - es dafür rechtlich keinen Grund gibt.
Streit um Parkgebühren im Gewerbegebiet
Die Stadt Tübingen hatte in Au-Ost Kurz- und Langzeitparkplätze ausgewiesen, Parkscheinautomaten aufgestellt und Bewohnerparken eingeführt. Hartmut Schölkopf betreibt dort seine Physiopraxis und hat gemeinsam mit anderen Gewerbetreibenden geklagt: Ihre Kundschaft werde durch die Gebühren abgeschreckt. Viele Patienten seien auf das Auto angewiesen. Ein außergerichtlicher Kompromiss zwischen Stadt und Anliegern war laut Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) gescheitert. Mehrere Unternehmen zogen deshalb vor Gericht.
Eilverfahren gegen Parkraumbewirtschaftung Unmut über Parkgebühren - Physiotherapeut zieht gegen Stadt Tübingen vor Gericht
Autofahrer müssen seit September in einem Tübinger Gewerbegebiet Parkgebühren zahlen. Hartmut Schölkopf wehrt sich dagegen. OB Boris Palmer kann das Vorgehen nicht nachvollziehen.
Gericht: Kein erheblicher Parkdruck nachgewiesen
Das Verwaltungsgericht folgte im Kern den Klägern. Voraussetzung für solche Parkgebühren ist laut Gesetz ein "erheblicher Parkraummangel". Dazu müssten die Parkplätze im Durchschnitt fast immer belegt sein. Die Stadt legte dazu eine Erhebung aus dem Jahr 2021 vor, die aber nur eine Auslastung von 53 Prozent zeigte. Neuere Zahlen zum tatsächlichen Parkdruck konnte die Verwaltung nicht vorlegen. Aus Sicht des Gerichts ist damit kein erheblicher Parkraummangel belegt.
Klimaschutzprogramm reicht als Begründung nicht
Als weiteren Grund für Parkgebühren verwies die Stadt auf Tübingen auf ihr Klimaschutzprogramm 2020–2030. Das Gericht verlangt ein eigenes, konkretes Konzept nur für das Gewerbegebiet Au-Ost. Ein allgemeines Programm für die ganze Stadt reiche dafür nicht aus.
Physiotherapeut Hartmut Schölkopf zeigt sich erleichtert über die Entscheidung und spricht von einem "Etappensieg" - denn die Parkgebühren sind zunächst nur vorläufig gestoppt. Er sieht in dem Beschluss das Potenzial, die Parkraumbewirtschaftung auch in anderen Gebieten grundlegend infrage zu stellen.
OB Palmer kündigt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim an
Auch Rechtsanwalt Matthias Allmendinger, der einen weiteren Kläger vertritt, sieht in der Begründung des Gerichts Signalwirkung. Entscheidend sei, dass die von der Stadt erhobene Auslastung von 53 Prozent deutlich unter der für eine Bewirtschaftung mit Bewohnervorrecht maßgeblichen 80‑Prozent‑Schwelle liege. Das sei ein Punkt, der nach seiner Einschätzung auch für andere bewirtschaftete Gebiete in Tübingen relevant sein könnte.
Die Entscheidung aus Sigmaringen ist vorläufig und noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Tübingen kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Und genau das wird sie tun, kündigte Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) an. Die Stadt halte die Entscheidung der Sigmaringer Richter in mehreren zentralen Punkten für nicht überzeugend, so Palmer in einer Stellungnahme auf Anfrage des SWR.