Prozess am Landgericht Hechingen

Brandstiftung im Hotel: Gericht sieht versuchten Mord in sechs Fällen

Fünf Jahre und sechs Monate: So lautet das Urteil gegen einen Mann, der einen Brand in einem Hotelzimmer gelegt hatte. Das Gericht sieht versuchten Mord in sechs Fällen als erwiesen.

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Von Autor/in Catharina Straß

Ein 33-jähriger Mann aus Balingen ist vom Landgericht Hechingen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am 1. März 2025 vorsätzlich ein Hotelzimmer in Albstadt-Lautlingen (Zollernalbkreis) in Brand gesetzt.

Das Gericht sprach ihn wegen versuchten Mordes in sechs Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, besonders schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung schuldig.

Der Tathergang: Klopapier als Brandursache

Laut Anklage begann der Vorfall kurz vor acht Uhr morgens. Der Angeklagte zündete in seinem Hotelzimmer Klopapier an und legte es auf das Bett. Um das Feuer zu beschleunigen, verwendete er Sprühdeodorant. Anschließend ließ er sich von seinem Vater abholen. Bevor er das Zimmer verließ, warf er ein Handtuch auf die Brandstelle. Daraus entwickelte sich ein Schwelbrand.

Zu sehen ist das AL-Hotel in Albstadt-Lautlingen. Dort hat im März ein Zimmer gebrannt. Der Fall wird am Landgericht Hechingen verhandelt.
Im AL-Hotel in Albstadt-Lautlingen (Zollernalbkreis) hat im März eine Matratze gebrannt. Nathalie Waldenspuhl

Ein Zeuge bemerkte den Rauch und alarmierte die Feuerwehr, die den Brand innerhalb einer Minute löschen konnte. Sechs Menschen wurden rechtzeitig evakuiert und blieben unverletzt.

Gericht und Staatsanwaltschaft einig

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten sechsfachen versuchten Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung vor. Sie forderte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Verteidigung argumentierte, dass keine Tötungsabsicht vorlag und der Angeklagte alkoholisiert gewesen sei.

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Mann soll den Tod von sechs Menschen in Kauf genommen haben Prozess am Landgericht Hechingen: War Brandstiftung im Hotel versuchter Mord?

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Das Gericht berücksichtigte das Geständnis des Mannes strafmildernd. Zudem stellte ein Gutachter fest, dass die Steuerungsfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum möglicherweise beeinträchtigt war.

"Es tut mir leid": Der Verurteilte zeigte Reue

Der Richter beschrieb den Angeklagten als chronisch depressiv. Rund um die Tat befand sich der Mann in einer negativen Stimmungslage, trank viel Alkohol und informierte sich im Internet über Brandlegungen und deren Folgen. Auch hatte er sich in der Tatnacht mit Prostituierten getroffen.

Während des Prozesses äußerte sich der Verurteilte mehrfach reumütig. "Ich will sagen, dass es mir leid tut. Ich will Therapie. Es bringt nichts, dass ich nur in Haft gehe", erklärte er vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlegt, ist noch offen.

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