Im Streit um die geplante Erweiterung des Steinbruchs in Frommenhausen (Kreis Tübingen) haben sich die Beteiligten vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen auf einen Vergleich geeinigt: Der Lkw-Verkehr soll begrenzt und vom Landratsamt Tübingen überwacht werden.
Warum es Ärger um den Steinbruch gab
Geklagt hatten die Gemeinde Hirrlingen und zwei Anwohner gegen das Land Baden-Württemberg. Sie wollten die Erweiterung des Steinbruchs nach Süden verhindern, weil sie mehr Lärm, Dreck und Schwerlastverkehr durch Hirrlingen befürchteten. Aus ihrer Sicht war der Verkehrslärm in dem Genehmigungsverfahren nicht ausreichend untersucht worden.
Vergleich schreibt Zahl der LKW-Fahrten vor
Im Vergleich verpflichtet sich die Bau-Union, die Betreiberin des Schotterwerks, die Zahl der Lkw-Fahrten im Jahresdurchschnitt auf 250 pro Tag zu begrenzen. Das Landratsamt Tübingen soll das überwachen und dazu halbjährlich die Fahrtenaufzeichnungen auswerten. Zeigen die Daten deutlich mehr Verkehr oder Lärm, sollen weitere Maßnahmen geprüft werden, um Hirrlingen zu entlasten.
Streit dauert schon länger
Der Steinbruch dient der Kalksteingewinnung. Das Erweiterungsgebiet liegt in einem Vorranggebiet für Rohstoffabbau im Regionalplan. 2021 hatte das Unternehmen beim Landratsamt Tübingen die Erweiterung beantragt und schließlich genehmigt bekommen.