Das Landgericht Tübingen hat einen 49-jährigen Mann am Dienstag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Grund: Gefährliche Körperverletzung und Angriff sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er hatte im Januar in einer Tübinger Klinik zwei Polizisten angegriffen. Einer von ihnen wurde von dem 49-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und kann künftig nicht mehr im Streifendienst arbeiten.
Der Angeklagte hat das Urteil mit ernster Miene hingenommen. In den Zuschauerreihen im Gerichtssaal waren viele Kollegen der zwei geschädigten Polizisten.
Mildere Strafe: Angeklagter war bei der Tat betrunken und vorher nie auffällig
Die Staatsanwaltschaft hatte auf viereinhalb Jahre plädiert - sie sah ein versuchtes Tötungsdelikt. Die Verteidigung hatte Bewährung gefordert. Das Gericht hat nun entschieden, dass es sich nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt handelt. Der erfahrene Kampfsportler habe gewusst, dass er mit dem Würgen eine Bewusstlosigkeit auslösen würde, so der Richter.
Gemildert wurde die Strafe außerdem, weil der Angeklagte bei der Tat circa zwei Promille im Blut hatte und zuvor nie auffällig gewesen sei, so der Richter. Seine Nachbarn, Freunde und sein Trainer hätten ihn als freundlich, sozial gut integriert und völlig unauffällig beschrieben.
Bodycam und Sicherheitskameras als wichtige Beweismittel
Dem Angriff in der Klinik ging ein Polizeieinsatz in Mössingen voraus. Der 49-Jährige wurde von Polizisten zu Boden gerungen und erlitt dabei eine Platzwunde. Das Vorgehen der Beamten bei dem Einsatz und in der Klinik sei rechtens gewesen, so der Richter. Das hatte die Verteidigung in Frage gestellt. Ein wichtiges Beweismittel war hierfür die Bodycam des Polizisten und auch die Sicherheitskameras der Klinik.
Was war in der Tatnacht geschehen?
In der Tatnacht im Januar waren bei der Polizei mehrere Notrufe eingegangen, wegen einer heftigen Auseinandersetzung zwischen drei Männern in Mössingen. Die eintreffende Streife versuchte zu deeskalieren und legte die Männer in Handschellen. Weil sich der Angeklagte stark wehrte, rangen die Beamten ihn zu Boden, um ihm auch Fußfesseln anzulegen. Dabei kam der sich wehrende Angeklagte so mit dem Kopf auf den Boden, dass er sich die Platzwunde zuzog.
Zwei Polizisten entschlossen sich, den eingetroffenen Krankenwagen in die Klinik zu eskortieren. In der Tübinger Klinik wollte sich der 49-Jährige weder behandeln lassen noch die Notaufnahme verlassen. Weil er aber den Betrieb störte, nahmen die zwei Polizisten ihn am Arm und brachten ihn vor die Tür. Vor der Tür griff er die Beamten an und flüchtete wieder in die Klinik.
Klinikpersonal überwältigte den Angreifer
Ein Polizist folgte ihm und forderte ihn auf, wieder rauszugehen. Der Angeklagte rang den Polizisten zu Boden, würgte diesen bis zur Bewusstlosigkeit und schlug auf dessen Kopf ein. Nur durch die Hilfe des Klinikpersonals konnte der Angeklagte überwältigt und ruhig gestellt werden.