Das Amtsgericht Horb (Kreis Freudenstadt) hat ein Elternpaar wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie muss also nicht im Gefängnis verbüßt werden. Außerdem müssen die Eltern je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Eltern waren angeklagt, weil ihr zweijähriger Sohn an einer Atemwegserkrankung gestorben ist. Laut Staatsanwaltschaft und einem Gutachter waren die Eltern nie mit dem Kind beim Arzt - obwohl Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in Baden-Württemberg verpflichtend vorgeschrieben sind. Das Kind war an einer chronischen Bronchitis erkrankt.
Außerdem stand die Frage im Raum, ob sie am Tag des Todes den Notarzt zu spät gerufen haben. Der herbeigerufene Arzt konnte das Kind nicht wiederbeleben.
Was Pseudomedizin so gefährlich macht Ätherische Öle statt Hausarzt: Ist wegen dieser Ideologie ein Zweijähriger gestorben?
Ein Kleinkind aus dem Waldachtal ist wegen fehlender Behandlung gestorben. Die Eltern glaubten, es mit Ölen behandeln zu können. Was hinter dem Glauben an Pseudomedizin steckt.
Voller Gerichtssaal in Horb
Der Gerichtssaal am Amtsgericht Horb war am Montag voll. Unter den etwa 30 Zuhörenden waren nach SWR-Beobachtungen auch viele Unterstützer der angeklagten Eltern.
Das Gericht musste beurteilen, ob die Eltern eine Mitschuld am Tod ihres Kindes trifft und wie groß diese ist. "Das Verfahren war für das Gericht schwierig", so die Direktorin des Amtsgerichts Horb, Jennifer Dallas-Buob.
Staatsanwaltschaft plädierte auf anderthalb Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert - außerdem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sie ist der Meinung, dass die Eltern ihre Pflichten in vielfacher Weise verletzt hätten.
So hatten sie nach der Hausgeburt in Waldachtal-Salzstetten (Kreis Freudenstadt) die rechtliche Existenz ihres Kindes verleugnen wollen. Trotz mehrmaliger Aufforderung meldeten sie ihr Kind nicht bei den Behörden an, um es so staatlichem Einfluss zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft rechnet die Eltern der sogenannten "Reichsbürgerszene" zu - wovon sich die Eltern allerdings im Prozess distanzierten.
Eltern behandelten Atemwegsprobleme mit ätherischen Ölen
Die Verteidigung sah keine Schuld bei den Eltern und plädierte auf Freispruch. Die Eltern selbst hatten sich vor Gericht nicht direkt geäußert, sondern Stellungnahmen verlesen lassen. Daraus ging hervor, dass sie Atemwegsprobleme ihres Kindes offenbar mit ätherischen Ölen behandelt haben. Der Junge habe am Tag vor seinem Tod noch ganz normal mit anderen Kindern gespielt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Zweijährige gut versorgt gewesen sei. In einem Bereich jedoch hätten die Eltern fahrlässig gehandelt - nämlich im medizinischen Bereich. Die Eltern selbst hätten die freie Wahl, ob sie zum Arzt gehen oder nicht. Bei Kindern sei das jedoch anders. Da habe man die Pflicht, zum Arzt zu gehen, unterstrich die Richterin.
Außerdem hätten die Eltern den Notarzt früher rufen müssen. Ein Gutachter sagte im Prozess aus, das Kind hätte vielleicht gerettet werden können, wenn Hilfe zehn Minuten früher da gewesen wäre.
Eltern waren untergetaucht
Der Prozess gegen die Eltern des Kleinkindes hätte schon im vergangenen Jahr stattfinden sollen. Die Eltern waren jedoch untergetaucht und wurden mit Haftbefehl gesucht. Schließlich wurden sie in Bayern festgenommen.