Angeklagte sollen Teil der "Reichsbürger"-Szene sein

Eltern setzten auf ätherische Öle statt Arzt: Zweijähriger stirbt an Bronchitis

Zunächst war das Paar untergetaucht - nun steht es in Horb vor Gericht. Die Eltern hatten ihren kranken Sohn nicht zum Arzt gebracht. Der Zweijährige starb an einer Bronchitis.

Teilen

Stand

Von Autor/in Anne Schmidt, Florian Dürr

Erst als ihr zweijähriger Sohn schon in Lebensgefahr schwebte, riefen die Eltern einen Arzt - die Hilfe kam zu spät. Im Prozess um ein totes Kleinkind vor dem Amtsgericht Horb haben die Angeklagten am Montag Stellungnahmen verlesen lassen. Sie waren festgenommen worden, nachdem sie beim vergangenen Gerichtstermin nicht erschienen waren. Die Angeklagten aus Waldachtal im Kreis Freudenstadt werden laut Staatsanwaltschaft Rottweil der sogenannten "Reichsbürger"-Szene zugerechnet.

Ihr Sohn habe nie größere gesundheitliche Probleme gehabt, so der Vater. Noch am Morgen des Tages vor seinem Tod habe er ganz normal mit einem anderen Kind gespielt - das war im Januar 2023. "Die Obduktion ergab, dass das Kind an einer chronischen und akuten Bronchitis verstorben ist", so die Pathologin, die als Sachverständige aussagte. Die Atemprobleme des Kindes hatten die Angeklagten, der 50-jährige Gärtner und die 44-jährige Kinderphysiotherapeutin und Heilpraktikerin, mit ätherischen Ölen bekämpft.

Eltern aus der "Reichsbürger"-Szene

Die Anklageverlesung verfolgte das Paar mit versteinerter Miene in dem engen, gut besuchten Saal des Amtsgerichts Horb. Laut Staatsanwaltschaft wollten die Eltern nach der Hausgeburt in Waldachtal-Salzstetten die rechtliche Existenz ihres Kindes verleugnen. Trotz mehrmaliger Aufforderung hatten sie ihr Kind nicht angemeldet, um es so staatlichem Einfluss zu entziehen, so der Vorwurf.

Das Gebäude des Amtsgerichts Horb am Neckar.
Am Amtsgericht Horb haben die angeklagten Eltern eines Kleinkinds am Montag Stellungnahmen verlesen lassen. Der Vorwurf lautet: fahrlässige Tötung. Anne Schmidt

Außerdem sei der Junge noch nie bei einem Kinderarzt gewesen. Weil die Angeklagten erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt gerufen hatten, soll nun geklärt werden, ob es sich um fahrlässige Tötung handelt. Die Eltern werden der "Reichsbürger"- und Selbstverwalterszene zugerechnet.

Eltern des toten Kleinkinds wurden per Haftbefehl gesucht

Das Kind habe leblos mit bläulichen Lippen auf dem Boden gelegen, berichtete ein Rettungssanitäter über seinen Einsatz. Der Ersthelfer habe noch versucht, es zu reanimieren, ebenso wie eine dazu gerufene Notärztin - vergeblich. Auch ein Rettungshubschrauber wurde gerufen.

Bereits vor einem Jahr hätte der Prozess eigentlich stattfinden sollen. Doch die Angeklagten waren laut Gericht "unbekannten Aufenthalts". Per Haftbefehl wurden die Eltern gesucht. Erst kürzlich sind sie in Bayern festgenommen worden. In der Pause der Verhandlung am Montag sind die beiden in Tränen ausgebrochen.

Dass die Atemprobleme ihres Sohnes so dramatisch enden würden und sich sein Zustand derart schnell verschlechtern würde, habe sie selbst schockiert. Mit der Verhandlung erlischt auch der Haftbefehl gegen die Eltern. Dieser war verhängt worden, weil das Paar zuletzt nicht erschienen war. Ein Urteil wird am nächsten Verhandlungstag am 13. Juli erwartet.

Horb am Neckar

Kind nicht zum Arzt gebracht Angeklagte untergetaucht? Eltern in Horb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Eltern sollen ihren zweijährigen Sohn nicht zum Arzt gebracht und so seinen Tod verursacht haben. Der Prozess in Horb stockt, weil die Angeklagten nicht auffindbar sind.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Anne Schmidt
Anne Schmidt ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.
Florian Dürr
Der Mitarbeiter des SWR Studio Tübingen Florian Dürr

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir Ihnen, woher wir unsere Infos haben!