Diskussion um Schwarzfahren

Fahren ohne Ticket: Immer weniger Menschen deshalb verurteilt

In Baden-Württemberg sind in den vergangenen Jahren deutlich weniger Menschen wegen Schwarzfahrens verurteilt worden. Die meisten Urteile zogen demnach Geldstrafen nach sich.

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In den vergangenen Jahren sind deutlich weniger Menschen wegen Fahrens ohne Fahrscheins verurteilt worden. Das geht aus einer Antwort des baden-württembergischen Justizministeriums auf eine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Born hervor.

Deutlich weniger Haftstrafen als Geldstrafen

2021 wurden demnach noch 7.019 Menschen im Land wegen Schwarzfahrens verurteilt. 2022 sank die Zahl auf 5.126, ein Jahr später dann auf 4.100. Jüngere Zahlen liegen noch nicht vor. Von Anfang 2021 bis September 2025 saßen laut Justizministerium 1.218 Personen in Baden-Württemberg ausschließlich wegen Schwarzfahrens hinter Gittern.

Fahren ohne Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr gilt als Straftat. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Letztere werden aber deutlich seltener verhängt: Im Jahr 2023 waren es etwa 60 im Vergleich zu 3.965 Geldstrafen. Die Ahndung über das Strafrecht steht seit Jahren in der Diskussion. Eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit ist jedoch derzeit nicht geplant.

Kontrolleure überprüfen am Ausgang einer U-Bahn Station die Fahrscheine von Reisenden.

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Der Jurist, Journalist und Autor Ronen Steinke erklärt, warum er es für überzogen hält, dass beim Schwarzfahren Strafrecht angewandt wird.

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SWR

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