In Deutschland müssen sich Motorradfahrerinnen und -fahrer im Stau hinten anstellen. Das Durchschlängeln zwischen den stehenden Fahrzeugen oder durch die Rettungsgasse ist verboten und kann teuer werden.
Wer mit dem Motorrad im Stau an den stehenden Autos vorbeifährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Nach Angaben der SWR-Verkehrsredaktion ist der wichtigste Grund dafür der fehlende Platz: Der Sicherheitsabstand zu den Fahrzeugen neben der Maschine lässt sich in der Regel nicht einhalten. Zudem muss die Rettungsgasse immer frei bleiben. In Baden-Württemberg entlädt sich bisweilen immer wieder Hass gegen die Menschen auf den motorisierten Zweirädern. Vor allem zur Motorradsaison im Sommer. Erst vor Kurzem ermittelte die Polizei wegen "Biker stirb!"-Schmierereien auf Straßen im Rems-Murr-Kreis.
Zoff um Motorräder eskaliert "Biker stirb!" - Polizei ermittelt wegen Schmierereien auf Straßen im Rems-Murr-Kreis
Am Wochenende sind auf mehreren bei Motorradfahrern beliebten Strecken drohende Schriftzüge aufgetaucht. Damit spitzt sich der Streit um Biker in der Region zu.
Gerade die Rettungsgasse spielt eine zentrale Rolle
Die Rettungsgasse ist für Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei reserviert. Wer sie mit Auto oder Motorrad trotzdem nutzt, muss mit mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Das gilt auch bei großer Hitze oder starkem Regen - eine gesetzliche Sonderregelung für Motorräder gibt es nicht.
Auch das Fahren auf dem Standstreifen rechts am Stau vorbei ist grundsätzlich verboten. Er ist laut SWR-Verkehrsredaktion nur für Pannenfahrzeuge oder absolute Notfälle vorgesehen. Erlaubt ist das Fahren dort nur dann, wenn die Polizei vor Ort oder Schilder der Autobahnmeisterei ausdrücklich darauf hinweisen. Wer dennoch den Standstreifen nutzt, riskiert mindestens 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Dazu kommt ein erhöhtes Unfallrisiko - etwa, wenn sich der eigentliche Grund für den Stau auf dem Standstreifen befindet.
In Frankreich darf man mit dem Motorrad mehr
Das Durchschlängeln im Stau mit dem Motorrad ist in Frankreich nach einer längeren Testphase in bestimmten Regionen und unter klaren Voraussetzungen erlaubt. Vorgeschrieben sind mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung und eine Mittelleitplanke. Die Regelung gilt nur auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 70 km/h und nicht im Bereich von Baustellen. Zulässig ist das Durchfahren mit dem Motorrad in unserem Nachbarland nur, wenn sich der Verkehr auf allen Spuren staut. Das Motorrad darf nicht breiter als ein Meter sein, ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen ist Pflicht, Drängeln ist verboten. Steht der Verkehr, dürfen Motorräder höchstens 30 km/h fahren, wenn sie an der Kolonne vorbeifahren. Stockt der Verkehr nur, liegt die zulässige Geschwindigkeit bei maximal 50 km/h.