Nach dem Urteil gegen den Attentäter von Mannheim, Sulaiman A., ist binnen der einwöchigen Revisionsfrist kein Rechtsmittel beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingegangen. Das hat ein Sprecher des OLG dem SWR bestätigt. Damit ist das Urteil vom 16. September 2025 rechtskräftig. Es wird also keine Revision geben, die nur vor dem Bundesgerichtshof (BGH) möglich gewesen wäre. Dann hätte der BGH das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen können. Das wird nun nicht stattfinden, das Verfahren ist abgeschlossen.
Mannheimer Attentäter wegen Mordes verurteilt
Sulaiman A. ist in Stuttgart-Stammheim wegen Mordes am Polizisten Rouven Laur verurteilt worden. Außerdem wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen. Der 26-jährige Afghane hat dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld für das Attentat am 31. Mai 2024 fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft zur Bewährung nach 15 Jahren kommt für Sulaiman A. aufgrund des Strafmaßes nicht in Frage. Das heißt, er bleibt so lange im Gefängnis, wie er für die Allgemeinheit als gefährlich eingestuft wird.
Besondere Schwere der Schuld Mord an Polizist Rouven Laur: Lebenslang für Mannheimer Messerangreifer
Nach dem tödlichen Messerangriff auf den Polizisten Rouven Laur ist der Attentäter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dazu kommt die besondere Schwere der Schuld.
OLG: Sulaiman A. "teilte Ideologie des IS"
In der Hauptverhandlung wurde klar, dass der islamistisch motivierte Angriff dem Islamkritiker Michael Stürzenberger auf einer Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa gegolten hatte. Ihn nahm sich der Attentäter zum Ziel. In der Urteilsbegründung hieß es, Sulaiman A., ein streng gläubiger sunnitischer Muslim, habe sich ab dem Jahr 2021 intensiv mit dem Islam beschäftigt, verschiedene Telegram-Kanäle genutzt, auf denen auch radikal-islamische Gelehrte Beiträge eingestellt hatten.
Unter deren Einfluss entwickelte er Sympathien für die terroristische Vereinigung "Islamischer Staat", deren Ideologie er seit Anfang des Jahres 2023 teilte. Spätestens Anfang Mai 2024 sei A. dann zur Überzeugung gelangt, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, vermeintlich Ungläubige in Deutschland zu töten. Ziel des Angeklagten war es, so der 5. Senat, innerhalb kürzester Zeit einen größtmöglichen Schaden in Form möglichst vieler Todesopfer anzurichten. Sulaiman A. hatte die Tat im Prozess gestanden.
Siebenmonatiges Staatsschutzverfahren in Stuttgart
Nach Angaben des Oberlandesgerichts Stuttgart wurden an 36 Prozesstagen mehr als 70 Zeugen und Sachverständige in dem rund siebenmonatigen Staatsschutzverfahren gehört, das am 13. Februar 2025 begonnen hatte. Der Generalbundesanwalt hatte das Verfahren aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls an sich gezogen.