Nachdem zwei Rennpferde der Anfang September auf der Galopprennbahn in Iffezheim (Kreis Rastatt) eingeschläfert wurden, hat das Veterinäramt des Landkreises Rastatt seine Untersuchungen abgeschlossen. Nach Angaben des Landkreises ergaben sich keine Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Die Tiere mussten eingeschläfert werden.
Bei einem Pferd kam es demnach zum Abriss einer Hauptschlagader. Derartige Aortenrisse seien laut Veterinäramt zwar selten, könnten jedoch bei jedem Pferd unabhängig von Alter, Rasse oder Nutzung plötzlich auftreten. Beim zweiten Pferd wurde nach einem Rennunfall auf der Galopprennbahn ein Bruch des Fesselbeins festgestellt. Vor dem Rennen hatten sich bei der tierärztlichen Untersuchung keine Auffälligkeiten ergeben. Auch nach dem Aufgalopp zur Startstelle sei das Pferd unauffällig gewesen, so die Behörde.
Ein Tierarzt hatte vor Ort entschieden, dass die Tiere eingeschläfert werden müssten. Hinweise auf menschliches Fehlverhalten ergaben sich laut Landkreis nicht.
Das Geläuf wird ständig überprüft
Das Amt für Veterinärwesen werde auch künftig die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen bei Pferderennen überprüfen, teilte der Landkreis weiter mit. Um das Verletzungsrisiko der Rennpferde so gering wie möglich zu halten, würden unter anderem regelmäßige Kontrollen der Bahn vorgenommen. Unebenheiten und Löcher würden nach jedem Rennen sofort beseitigt.
Proteste von Tierschützern
Im Zusammenhang mit den Pferderennen in Iffezheim gab es zuletzt heftige Proteste von Tierschützern. Neben den zwei Todesfällen im September war bereits im Juni in Iffezheim ein Pferd zu Tode gekommen. Damals war ein Hengst beim Zieleinlauf schwer gestürzt und musste ebenfalls eingeschläfert werden.