Migrationspolitik der Bundesregierung

Abbau von Rechtsstaatlichkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es bei Visa für Afghanen in Aufnahmeprogrammen keine Verzögerungen geben darf. Einen Tag später beschließt der Bundestag, den Pflichtanwalt in Abschiebungshaftfällen abzuschaffen. Beide Male stellt die Bundesregierung rechtsstaatliche Standards in Frage meint Max Bauer.

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Von Autor/in Max Bauer

Es ist ein deutliches Zeichen aus Karlsruhe: Menschen aus Afghanistan, die eine deutsche Aufnahmezusage haben, haben auch einen Anspruch, dass jetzt schnell entschieden wird. Darüber, ob sie ein Visum bekommen und nach Deutschland fliehen können oder nicht. Die Regierung von Friedrich Merz hatte die Visa-Entscheidungen das ganze Jahr schon auf die lange Bank geschoben. Viele hundert Menschen sitzen deswegen in Pakistan fest. Circa 200 wurden bereits nach Afghanistan abgeschoben und sind dort in Lebensgefahr. Es ist ein Armutszeugnis einer Politik, die sonst so gerne auf Werte pocht. Sein Wort zu halten, scheint jedenfalls nicht zu den Werten der Konservativen Friedrich Merz und Alexander Dobrindt zu gehören. Und unter ihrer Regierung hat Deutschland sein Wort nicht gehalten. Menschen, die eine Aufnahmezusage haben, müssen sich erst durch die Instanzen klagen.

So behandelt die Merz-Regierung die, die sich jahrelang für Freiheit und Demokratie in Afghanistan eingesetzt haben, also für unsere Werte und auch für unsere Interessen. Vertrauensschutz, die Gleichbehandlung aller Afghanen in den Aufnahmeprogrammen und eine Schutzpflicht für das Leben von Menschen – wie des afghanischen Richters, der jetzt in Karlsruhe geklagt hatte, der früher Urteile gegen Taliban gefällt hat und in Afghanistan in Lebensgefahr wäre. Alle diese rechtsstaatlichen Werte sind für die Regierung Merz wenig wert.

Die Arbeit von Rechtsanwälten wird verhöhnt

Getrieben von der rechtsextremen AfD macht diese Regierung inhumane Politik und bringt den deutschen Rechtsstaat auf die schiefe Bahn. Das zeigt sich auch an einem weiteren Vorhaben. Union und SPD setzen darauf, den Pflichtanwalt für Menschen abzuschaffen, die in Abschiebungshaft sitzen. Innenminister Dobrindt zählt Anwälte, die Geflüchtete vertreten, schon seit Jahren zur „Anti-Abschiebe-Industrie“. Den Pflichtanwalt bei der Abschiebungshaft abzuschaffen, bedeutet für ihn „Ideologierückabwicklung“. Eine Berufsgruppe, die nur ihren Job macht und dabei Tag für Tag rechtsstaatliche Standards hochhält, wird so schlechtgemacht. Die Regierung sagt, der Pflichtanwalt erschwert Abschiebungen. In dem Gesetzentwurf wird das aber einfach behauptet. Zahlen und qualitative Untersuchungen, Fehlanzeige! Dabei gibt es den Pflichtanwalt erst seit einigen Jahren, eine Zeit, in der die Zahl der Abschiebungen aber zugenommen hat. Was heißt also „Erschweren“?

Abschiebungshaft ist oft unrechtmäßig

Beim Thema Abschiebungshaft sind offizielle Zahlen sowieso Mangelware. Anwälte und Richterinnen hingegen haben über die Praxis der Abschiebungshaft in den letzten zwanzig Jahren Statistiken erstellt. Und die legen nahe, dass die Hälfte der Menschen in Abschiebungshaft zu Unrecht inhaftiert werden. Bisweilen landet sogar in Haft, wer gar nicht ausreisepflichtig ist. Auch Schwangere, Kranke und kleine Kinder wurden schon inhaftiert. Ein Pflichtanwalt schaut dem Staat dabei auf die Finger, und zwar in einem Bereich, wo der Staat sein schärfstes Schwert zieht, nämlich den Freiheitsentzug. Wer wie Alexander Dobrindt diese ganz grundsätzliche Schutzfunktion des Rechtsstaates als Ideologie verhöhnt, macht nichts anderes als die Rechtsextremisten, denen der Rechtsstaat immer ein Dorn im Auge ist, wenn er für alle da ist, auch für Geflüchtete. Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht mittlerweile von einem „Abbau von Rechtsstaatlichkeit“ – eine Regierung, die so etwas macht, hat den Rechtsstaat nicht verstanden und vor allem: sie kann ihn in diesen Zeiten kaum schützen.

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Max Bauer

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