Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden

Urteil: Kletterverbot am Battert-Felsen in Baden-Baden teilweise aufgehoben

Seit fast drei Jahren ist das Klettern an der Badener Wand am Battert-Felsen ganzjährig verboten - zum Schutz des Wanderfalken. Der Deutsche Alpenverein hat erfolgreich dagegen geklagt.

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Von Autor/in Wolfgang Hörter, Patrick Neumann

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Felswand vor etwa drei Jahren für Kletterer und Wanderer sperren lassen, um die Brut der unter Naturschutz stehenden Wanderfalken zu schützen. Gegen das Betretungsverbot der Badener Wand hatten der Deutsche Alpenverein DAV und eine Bürgerinitiative geklagt.

Die ganzjährige Allgemeinverfügung wurde nun per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Somit gilt nun wieder das zeitlich befristete Betretungsverbot der Badener Wand vom 15. Januar bis zum 31. Juli.

Seit 2022 ganzjähriges Kletterverbot am Battert in Baden-Baden

Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Freizeitsport: Denn an einem Teil des Battert, an der sogenannten Badener Wand, brüten Wanderfalken. Und die sind selten und streng geschützt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte 2022 das Klettern deshalb an dieser Wand ganzjährig verboten. Dort montierte Kletterhaken mussten entfernt werden. Im gleichen Zug wurde angeordnet, die "Felsenbrücke" abzubauen - eine Fußgängerbrücke zu einem Aussichtspunkt ganz oben auf der Felsformation.

Battertfelsen in Baden-Baden
Blick vom Batterfelsen in Baden-Baden

Wanderfalken am Battert-Felsen sollten besser geschützt werden

Das Verbot wurde mit zu vielen Störungen der Vögel durch Menschen begründet. Demnach war dies die Ursache dafür, dass es mehrere Jahre bei den Wanderfalken keinen Nachwuchs gegeben hatte. Aber auch der Uhu steht im Verdacht, die Brut der Wanderfalken zu gefährden.

Auch der Einfluss von Gleitschirmfliegern auf die Bruterfolge der Wanderfalken wurde in der Gerichtsverhandlung debattiert. Das Regierungspräsidium hatte zur rechtlichen Umsetzung die Stadt Baden-Baden angewiesen, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen. Gegen diese hatten daraufhin mehrere Abteilungen des Deutschen Alpenvereins (DAV) und eine Einzelperson geklagt.

Vor dem kompletten Kletterverbot galt an der Badener Wand bereits ein Verbot während der Paarungs- und Brutzeit der Vögel von Januar bis Juli. Diese alte Regelung gilt nun nach dem aktuellen Gerichtsbeschluss wieder. Statt ganzjährigem Kletterverbot wird nun wohl zum zeitlich befristeten Kletterverbot zurückgekehrt.

Battertfelsen in Baden-Baden
Hier am Battertfelsen wird es wahrscheinlich wieder ein zeitlich befristetes Kletterverbot geben.

Regierungspräsidium hielt DAV-Gutachten für fehlerhaft

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hielt auf SWR-Nachfrage das Gutachten des DAV in Teilen für fehlerhaft und "nicht nachvollziehbar". Stattdessen sah die Behörde mehrere positive Veränderungen durch das Kletterverbot. Demnach brütet seit drei Jahren an der Badener Wand immer dasselbe Wanderfalken-Paar. Und die Vögel nutzten für den Nestbau inzwischen auch Bereiche, in denen früher geklettert wurde.

Das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Eine detaillierte Begründung des Urteils wird nach Angaben des Gerichts demnächst folgen. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils in Berufung gehen.

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