Möglicher Wendepunkt für die Tierhaltung

Urteil zu Putenmast in Ilshofen: Gericht verlangt strengere Tierschutzprüfung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Haltungsbedingungen für Puten in einem Mastbetrieb in Ilshofen neu bewertet - mit möglichen Folgen für Betriebe in ganz Deutschland.

Teilen

Stand

Von Autor/in Oliver Diesem, Ulrike Schirmer

Ein Putenmastbetrieb in Ilshofen-Ruppertshofen (Kreis Schwäbisch Hall) steht im Mittelpunkt eines Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter haben entschieden: Die Haltungsbedingungen in dem Betrieb sind nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Das Urteil könnte Folgen für Betriebe in ganz Deutschland haben.

Behörden müssen künftig strengere Vorgaben machen

In dem Mastbetrieb in Ilshofen wurden mehr als 5.000 Tiere in einem Stall gehalten - ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten. Das führe zu Stress, etwa wenn Tiere im Schlaf gestört werden, stellten die Richter fest.

Behörden dürfen und müssen künftig strengere Vorgaben machen, um eine angemessene Haltung sicherzustellen - wie diese aussehen sollen bleibt zunächst offen. 

Klage von Tierrechtlern bringt Stein ins Rollen

Geklagt hat der Verein "Menschen für Tierrechte" - mit dem Ziel, die Tierhaltung in dem Betrieb untersagen zu lassen oder zumindest strengere Auflagen durchzusetzen. Sie hatten in der Vorinstanz vom Verwaltungsgericht Mannheim teilweise Recht bekommen. Über die Revision gegen dieses Urteil hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Auslöser der Vorwürfe ist ein Video aus dem Jahr 2015. Es entstand bei einem Einbruch in den Stall und soll zeigen, dass die Tiere unter erheblichen Belastungen und Qualen leiden. Die Aufnahmen waren eine zentrale Grundlage der Argumentation der Kläger.

Freiwillige Verpflichtung für Tierschutz nicht ausreichend

Der Geflügelbetrieb in Ilshofen hatte darauf verwiesen, dass er die sogenannten Puten-Eckwerte einhalte. Diese sind eine freiwillige Verpflichtung, die sich die Geflügelindustrie unter Mitwirkung von Wissenschaft und Verbänden 2013 selbst gegeben hatte. Der VGH und auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden jedoch, dass diese Eckwerte nicht aussagekräftig seien, um die Angemessenheit einer Putenhaltung zu beurteilen.

Landratsamt bemängelt fehlende Rechtsverordnung

Das zuständige Landratsamt Schwäbisch Hall verwies auf eine fehlende Rechtsverordnung zur Putenhaltung. Es sei praktisch völlig unklar, was man eigentlich anordnen solle, um die Bedingungen für die Puten zu verbessern.

Forchtenberg
Bei Forchtenberg sind im Januar neun Hirsche ausgebüxt. Seit dem werden sie immer wieder gesichtet. (Symbolbild)

Regelmäßige Sichtungen seit Januar Neun Hirsche auf Tour: Nach Unfall ausgebüxte Tiere beschäftigen Forchtenberg

Im Januar sind in Forchtenberg neun Hirsche von einem privaten Gehege ausgebüxt. Regelmäßig bekommt die Polizei Anrufe. Abgeschossen werden dürfen die Tiere noch nicht.

Cleebronn
Ein Storchenpaar versucht auf einer Achterbahn im Erlebnispark Tripsdrill ein Nest zu bauen.

Tägliche Kontrollen und Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Störche Nistversuche in luftiger Höhe: Storchenpaar auf Achterbahn in Tripsdrill

Ein Storchenpaar versucht erneut auf einer Achterbahn im Erlebnispark Tripsdrill zu nisten. Tägliche Kontrollen durch Mitarbeitende sollen Risiken für Tiere und Technik verhindern.

Eppingen
Ein Rehbock steht bei Regenwetter auf einem Feld (Symbolbild) In Eppingen (Kreis Heilbronn) hat eiin Jagdpächter ein totes Reh mit abgetrenntem Kopf gefunden. Die Polizei ermittelt.

Polizei sucht Zeugen War es ein Wilderer? Kopfloses Reh bei Eppingen gefunden

Ein Jagdpächter hat bei Eppingen ein totes Reh ohne Kopf gefunden. Unklar ist weiterhin, was genau dem Tier passiert ist.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Oliver Diesem
Ulrike Schirmer
Ulrike Schirmer

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir Ihnen, woher wir unsere Infos haben!