Im Prozess gegen eine Familie hat das Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) seine Urteile gesprochen. Mehrere Haftstrafen auf Bewährung wegen Waffenbesitzes und des Anbaus von mehr als drei Cannabispflanzen, aber auch ein Freispruch - so lauteten am Freitagnachmittag die Urteilssprüche des Gerichts gegen die drei Männer und zwei Frauen aus Boxberg (Main-Tauber-Kreis). Die fünf Angeklagten sollen der sogenannten Reichsbürger-Szene angehören.
Der Vater und ein Sohn wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr - beziehungsweise neun Monaten - wegen Waffenbesitzes verurteilt, ein weiterer Sohn und eine Schwiegertochter erhielten sechs Monate auf Bewährung wegen der Cannabispflanzen. Die Mutter wurde freigesprochen.
Waffen, tausende Schuss Munition und Cannabis gefunden
Laut Staatsanwaltschaft wurde bei einer Durchsuchung auf dem Hof der Angeklagten eine Vielzahl an Waffen gefunden, sowie rund 8.000 Schuss Munition. Die Waffen waren auf zwei Kammern aufgeteilt. Eine davon befand sich wohl auf dem Dachboden hinter einer versteckten Türe. Im Prozess ging es vor allem um die Frage, wem die Waffen zuzuordnen seien.
Zudem fanden die Ermittler eine Cannabisplantage mit 38 Pflanzen. Es habe sich um einen professionellen Anbau gehandelt, weit über den Eigenbedarf hinaus, so die Anklage.
Verteidigung: Waffen gehörten bereits verurteiltem "Reichsbürger"
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer argumentiert, die gefundenen Waffen würden Ingo K. gehören. Für die Behörden kein Unbekannter, Ingo K. wohnte ebenfalls auf dem Hof in Boxberg-Bobstadt und wurde bereits Ende 2023 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt: Als Polizisten dessen Wohnung durchsuchen wollten, eröffnete K. das Feuer und verletzte einen SEK-Beamten schwer. Der Polizeieinsatz und der anschließende Prozess sorgten damals für große mediale Aufmerksamkeit.
Der während des Prozesses befragte Ingo K. widersprach jedoch der Darstellung der Verteidigung: Er habe nur seine eigene Waffenkammer gehabt. Wem die andere Waffenkammer gehörte, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei bestimmen. Allerdings konnten Vater und Sohn andere Schusswaffen zugeordnet werden.
Erst nach Festnahme war ein Prozess möglich
Der Prozess hätte eigentlich bereits im Mai beginnen sollen. Doch die Angeklagten erschienen nicht vor Gericht. Sie wurden bald darauf festgenommen und blieben bis zum Prozessauftakt in Untersuchungshaft. Alle fünf Angeklagten schwiegen zu Prozessbeginn zu den Vorwürfen.