Unfall auf Marlacher Steige in Schöntal

Nach Tod eines Zehnjährigen: Warum der Taxifahrer gegen das Urteil vorgeht

Nach dem tödlichen Unfall eines Zehnjährigen in Schöntal geht der Fall erneut vor Gericht. Der verurteilte Taxifahrer legte Rechtsmittel ein, auch wegen der Beschilderung der Straße.

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Stand

Der Prozess um den tödlichen Unfall eines zehnjährigen Jungen auf der Marlacher Steige bei Schöntal (Hohenlohekreis) geht weiter. Der Verteidiger des verurteilten Taxifahrers hat "unbestimmte Rechtsmittel" eingelegt. Das bestätigte die Direktorin des Amtsgerichts Künzelsau (Hohenlohekreis) dem SWR. Das bisherige Urteil ist damit weiter nicht rechtskräftig.

Taxifahrer zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

Der zehnjährige Junge war im Mai 2025 als Passagier in einem Behindertentaxi unterwegs. Auf der Marlacher Steige kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem leer fahrenden Linienbus. Der Junge starb.

Das Amtsgericht Künzelsau verurteilte den Taxifahrer im September wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Mit dem sogenannten unbestimmten Rechtsmittel lässt sich der Verteidiger offen, ob er Berufung oder Revision einlegen wird.

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Verteidiger kritisiert fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung

Gegenüber dem SWR kritisiert der Verteidiger auch die fehlende Beschilderung der Marlacher Steige. Schon im zurückliegenden Verfahren sei dieser Punkt angesprochen worden. Demnach seien auch die zuständigen Behörden darüber informiert worden.

Dem Anwalt zufolge sei die Gefährlichkeit der Marlacher Steige bekannt. Zwar gelte im Straßenverkehr das Gebot, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Ohne Beschilderung seien hier aber 100 Stundenkilometer erlaubt.

Er betont, sein Mandant sei zum Zeitpunkt des Unfalls weniger als 80 Stundenkilometer gefahren. Es sei nicht nachvollziehbar, dass trotz der bekannten Gefährlichkeit der Straße keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 oder 50 Kilometer pro Stunde angeordnet worden sei, so der Anwalt schriftlich.

Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel ein

Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Amtsgerichts Künzelsau kein Rechtsmittel eingelegt. Deshalb kann das Urteil gegen den Taxifahrer in der nächsten Instanz nicht verschärft werden.

Wann es weiter geht und wann dann mit einem neuen Urteil zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Das könne derzeit nicht abgeschätzt werden, teilte die Direktorin des Amtsgerichts Künzelsau dem SWR mit.

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SWR

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