Kritik an "größter Preissenkung aller Zeiten"

Werbung irreführend: Lidl verliert vor Gericht gegen Verbraucherzentrale

"500 Produkte dauerhaft günstiger" - die Verbraucherzentrale hielt diese Werbeaussage von Lidl für irreführend. Das Landgericht Heilbronn entschied jetzt: Das war sie auch.

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Nach etwas mehr als einer Stunde fiel das Urteil am Heilbronner Landgericht: Der Richter gab der Verbraucherzentrale Hamburg recht, die Werbeaktion des Discounters Lidl mit Sitz in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) sei irreführend. Streitpunkt war eine bundesweite Rabattwerbung des Unternehmens. Bei der Werbung im Mai 2025 hatte das Unternehmen mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" geworben. 500 Produkte sollten sofort dauerhaft günstiger werden.

Die Kundinnen und Kunden hätten annehmen können, in jeder einzelnen Filiale könnten sie 500 Produkte günstiger bekommen, so das Gericht. Die 500 Rabatte habe es aber lediglich deutschlandweit über die rund 3.700 Filialen verteilt gegeben. Und - auch darum ging es in der Verhandlung - bei Produkten wie zum Beispiel Joghurt einer Marke hatte Lidl jede einzelne Geschmacksrichtung als separaten Artikel gezählt.

Verbraucherzentrale: Werbung zu Preissenkung von Lidl irreführend

Aus Sicht der Verbraucherzentrale entstand durch die Lidl-Werbekampagne der Eindruck außergewöhnlicher und nachhaltiger Preissenkungen. Diese seien aber nicht ausreichend belegt worden. Zum Teil seien Produkte zuvor nur kurzfristig günstiger gewesen oder bereits zu ähnlichen Preisen angeboten worden. 

Kritisiert wurde unter anderem auch, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennbar war, welche Produkte reduziert wurden. So gebe es keine vollständige Liste, um welche 500 Artikel es sich handelt. Zwar gab es eine Fußnote bei der Werbeaktion, die darauf hinwies, dass es auch um regionale Preisanpassungen gehen würde, räumt die Verbraucherzentrale ein. Die sei aber für den Verbraucher kaum wahrnehmbar.

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Lidl behält sich weitere juristische Schritte vor

Bereits vergangenes Jahr hatte Lidl die Vorwürfe zurückgewiesen. Im Anschluss an das Urteil jetzt äußerte sich das Unternehmen, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Ein weiteres juristisches Vorgehen wolle man prüfen, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt. Die wird in den nächsten Wochen erwartet.

Auch wenn das Gericht nicht der Argumentation des Discounters folgte, betonte Lidl, dass dennoch mit Beginn der Werbekampagne "Preise für Kunden [...] wie nie zuvor bei Lidl auf einen Schlag spürbar gesenkt [wurden]."

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt: Lidl darf diese Werbeaktion nicht fortsetzen, sonst droht eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro.

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Peter Wedig
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