Angeklagter wollte Mountainbiker aus dem Wald fernhalten

Drahtseil-Falle im Wald bei Eberstadt: Bewährungsstrafe für Jagdpächter

Im Prozess um gespannte Drahtseile auf einer Mountainbike-Strecke bei Eberstadt ist am Dienstag vor dem Landgericht Heilbronn ein Urteil gefallen. Es ging um versuchten Mord.

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Von Autor/in Ulrike Schirmer

Im Prozess um Drahtseile, die über eine von Mountainbikern genutzte Strecke im Wald gespannt wurden, ist am Dienstag ein Urteil gefallen. Das Landgericht Heilbronn verurteilte einen 61-Jährigen Jagdpächter aus Hardthausen (Kreis Heilbronn) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Zusätzlich gibt es eine Geldstrafe von 8.000 Euro. Der Angeklagte hatte die Taten während des Prozesses zugegeben. Verletzte gab es durch die Aktionen keine.

Drahtseile auf Mountainbike-Strecke in Wald gespannt

Das Gericht sah den Tatbestand der gefährlichen versuchten Körperverletzung und den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr als erfüllt. Nicht aber den versuchten Mord. Es sei ein Fall von Selbstjustiz gewesen, der nicht unbestraft bleiben dürfe, so der Richter. Er habe billigend in Kauf genommen, dass sich die Mountainbiker verletzen. Mildernd hatte sich ausgewirkt, dass der Jagdpächter bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung trat. Dazu zeigte er Reue.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidigung maximal eine Bewährungsstrafe. Sie argumentierte, dass keine konkrete Gefahr bestanden habe und deshalb nur der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bestraft werden sollte. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, versuchte schwere Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

In einem Wald bei Eberstadt soll ein Mann auf einer Mountainbike-Strecke Drahtseile gespannt haben. Am Dienstag fiel vor dem Landgericht Heilbronn ein Urteil.
In einem Wald bei Eberstadt soll ein Mann auf einer Mountainbike-Strecke Drahtseile gespannt haben. Am Dienstag fiel vor dem Landgericht Heilbronn ein Urteil.

Polizei: Nur durch "Glück und Zufall" wurde niemand verletzt

Laut Anklage spannte er zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile in einem Waldstück zwischen Eberstadt und Weinsberg (beide Kreis Heilbronn). Nach eigenen Angaben wollte er die Strecke unattraktiv zu machen, um so Mountainbikerinnen und Mountainbiker von dem Waldstück fernzuhalten. Die Radfahrerinnen und Radfahrer würden insbesondere junge Wildtiere stören, sagte er vor Gericht. Seine Bitten um Rücksicht seien erfolglos geblieben, auch Flatterband, das er aufgehängt habe, sei ignoriert worden.

Nachdem die ersten Drähte beim Durchfahren gerissen waren, spannte der Mann laut Anklage ein stabileres Seil. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft befand sich dieses in rund 1,20 Metern Höhe und war kaum zu erkennen.

Ein Mountainbiker entdeckte den Draht jedoch rechtzeitig, konnte bremsen und verständigte die Polizei. Ein weiterer Zeuge bemerkte später ein besonders stabiles Drahtseil und entfernte es. Dadurch konnte möglicherweise Schlimmeres verhindert werden, hieß es damals von der Polizei. Nach ihrer Einschätzung sei es "Glück und Zufall" zu verdanken gewesen, dass niemand verletzt wurde.

Heilbronn
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