Rund 50 Erntehelfer haben am Freitag in Öhringen-Unterohrn (Hohenlohekreis) versehentlich das falsche Grundstück abgeerntet. Wie die Polizei mitteilt, meldete der Pächter eines Waldstücks den Vorfall. Die Gruppe habe offenbar ohne Erlaubnis den gesamten Bärlauch auf der Fläche gepflückt.
Die haben keine Genehmigung gehabt von mir in meinem Wald. Nur vom Landratsamt, dass sie im Naturschutzgebiet pflücken dürfen. Die Eigentümer müssten halt auch noch gefragt werden, sonst ist es einfach Diebstahl.
Als die Polizei eintraf, waren bereits mehr als 450 Kilogramm des Wildkrauts geerntet. Vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass durchaus eine Genehmigung für die Ernte vorlag. Diese bezog sich allerdings nicht auf das betroffene Waldstück, sondern auf ein direkt angrenzendes Grundstück. Am Ende einigten sich die Beteiligten.
Bärlauch-Saison hat begonnen
Bärlauch ist erst seit Kurzem erntereif. Viele Sonnenstunden hätten der Pflanze in den vergangenen Wochen gut getan, sagte ein Gärtnereibetreiber aus Oedheim (Kreis Heilbronn) dem SWR. Für Betriebe ist das Lauchgewächs eine wichtige Frühjahrskultur, da es zu den ersten Ernten im Freiland zählt.
So viel Bärlauch darf gepflückt werden
Für das gewerbliche Pflücken sind allerdings Genehmigungen erforderlich - etwa von Grundstückseigentümern und Behörden. Privatpersonen dürfen Bärlauch nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf sammeln, sogenannte "Handsträuße". In Naturschutzgebieten ist das Pflücken grundsätzlich verboten.
Vor zwei Jahren kam es zu einem ähnlichen Fall in Kupferzell (Hohenlohekreis). Dort ernteten Helfer rund 2,5 Tonnen Bärlauch vom falschen Feld ab. Hier klärte sich der Fall allerdings erst nach einigen Wochen auf.