Gastbeitrag in "Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung"

Özdemir und Pistorius werben für Verbot völkischer AfD-Landesverbände

Ministerpräsident Özdemir und Verteidigungsminister Pistorius plädieren für ein Verbotsverfahren gegen als völkisch eingestufte AfD-Landesverbände. Das steht in einem Zeitungsbeitrag.

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Von Autor/in Ruben Moratz

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, Teile der AfD verbieten zu lassen. In einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" wirbt er zusammen mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) dafür, für die als völkisch eingestuften AfD-Landesverbände einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Zu Beginn ihres Beitrags stellen die beiden Politiker eine historische Frage: Was wäre gewesen, wenn Hitlers NSDAP 1933 nicht an die Macht gekommen wäre - etwa weil man bereits 1930 auf preußische Beamte gehört hätte, die vor der Partei warnten und ein Verbotsverfahren forderten? Ob das die Diktatur, den Krieg und die Schoah verhindert hätte, könnten sie nicht wissen, so Özdemir und Pistorius. Man hätte aber nichts unversucht lassen dürfen.

"Verbotsverfahren verfassungsrechtlich geboten"

Aus dieser historischen Lehre leiten die Autoren ihre aktuelle Forderung ab: ein Verbotsverfahren gegen den völkischen Teil der AfD. Konkret nennen sie dabei die Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Ein solches Verfahren sei rechtlich möglich, durch Belege gedeckt und verfassungsrechtlich geboten.

AfD: deutsch-national versus völkisch

In ihren Überlegungen unterscheiden Özdemir und Pistorius zwei Strömungen innerhalb der Partei. Die eine sei "deutsch-national" und stehe etwa für einen Austritt aus EU, Euro und NATO sowie eine Annäherung an Russland - eine aus ihrer Sicht gefährliche, aber möglicherweise noch vom Grundgesetz gedeckte Politik. Die andere Strömung sei völkisch geprägt: Sie mache die unantastbare Würde des Menschen von dessen ethnischer Herkunft oder kultureller Prägung abhängig und stelle damit die Grundfesten der Verfassung infrage. Diesen zweiten, völkischen Teil der Partei wollen die Autoren verboten sehen.

Einen Verbotsantrag können nach dem Grundgesetz nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen, jeweils mit qualifizierter Mehrheit. Über das eigentliche Verbot entscheidet dann allein das Bundesverfassungsgericht. Özdemir und Pistorius plädieren dafür, ein solches Verfahren möglichst bald einzuleiten, und betonen zugleich, dass sie dem Gericht vertrauen, unabhängig und souverän zu entscheiden.

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Autor/in
Ruben Moratz
SWR-Redakteur Ruben Moratz aus der Redaktion Landespolitik Baden-Württemberg