Die Social-Media-Auftritte von Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) stehen vor der Wahl am 26. April unter Beobachtung. Horn bewirbt sich dabei um eine zweite Amtszeit. Während des laufenden Wahlkampfs betreibt die Stadt Accounts auf Instagram und Facebook unter seinem Namen. Die Stadt sieht darin normale Öffentlichkeitsarbeit, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die zuerst berichtet hatte. Nun prüft das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde, ob dies mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Städtische Social-Media-Redaktion im Fokus
Die Stadt Freiburg unterhält eine eigene Social-Media-Redaktion. Diese Redaktion bespielt nicht nur die offiziellen Kanäle der Stadt, sondern auch die Accounts des Oberbürgermeisters auf Instagram und Facebook, unter anderem den Instagramaccount "martinhornfrbg" und die Facebookseite "MartinHornFreiburg". Auf den Profilen wird fortlaufend über Termine und Aktivitäten Horns berichtet, auch während des Wahlkampfs. In einem Video vom 26. Januar erklärte Horn selbst, auf dem offiziellen OB-Kanal keine Wahlwerbung zu machen und andere Kanäle dafür zu nutzen. Doch Kritiker sehen in der Bespielung der städtischen Accounts einen möglichen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, da öffentliche Ressourcen nicht für den Wahlkampf genutzt werden dürfen.
RP Freiburg prüft Aktivitäten auf den städtischen Social-Media-Accounts
Auf SWR-Nachfrage bestätigt das Regierungspräsidium Freiburg, die städtischen Social-Media-Aktivitäten von Martin Horn zu überprüfen. Anlass sei eine Presseanfrage vor zwei Wochen gewesen.
Als Rechtsaufsicht der Stadt Freiburg gehen wir regelmäßig allen Hinweisen nach. Mit der Prüfung wird sich das Regierungspräsidium einen Gesamteindruck des Social-Media-Auftritts verschaffen.
Martin Horn weist Vorwürfe zurück
Martin Horn selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück. Dem SWR sagt er: "Wir bemühen uns sehr in Tonalität, in Inhalten und in Bildsprache klar zu trennen zwischen Wahlkampf und Arbeit als Oberbürgermeister. Und genau deswegen gibt es zwei verschiedene Accounts."
Wo verläuft die Grenze?
Juristisch ist die Lage klar in den Grundsätzen, allerdings schwierig im Detail. Es müsse jetzt jeder einzelne Post, die Aufmachung, die Aussage darin, auch auf den zeitlichen Abstand zur Wahl, geprüft werden, sagt SWR-Rechtsexperte Christoph Kehlbach. Denn eine Stadt und auch ein Oberbürgermeister dürften durchaus Öffentlichkeitsarbeit machen, und dabei Bürgerinnen und Bürger auch in den sozialen Medien informieren. "Aber: öffentliche Ressourcen zu verwenden, um Wahlwerbung in eigener Sache zu machen das geht nicht".
Das RP Freiburg will noch vor der Oberbürgermeisterwahl am 26. April das Ergebnis der Überprüfung bekannt geben.