Der wegen Mordes rechtskräftig verurteilte Jan P. hat in einem neuen Prozess vor dem Landgericht Gießen einen weiteren Vorwurf gegen ihn eingeräumt. Er gab zu, ein weiteres Mädchen per Videochat sexuell missbraucht zu haben. "Ich schäme mich sehr", ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger verlesen.
Der Mann steht wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt vor Gericht. Wegen des Mordes an der Schülerin Ayleen aus Gottenheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) verbüßt er bereits eine lebenslange Haftstrafe. Mehr als ein Jahr nach dem Urteil prüft das Gericht nun, ob die gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung bestehen bleibt.
Vorwurf: sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt
Wenige Wochen vor dem Mord an der 14-jährigen Ayleen soll der Mann im Sommer 2022 während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert haben. Er bedauere seine Straftaten, insbesondere zum Nachteil Ayleens und dieses anderen Mädchens, und schäme sich sehr, hieß es in einer Erklärung des Angeklagten, die sein Verteidiger zum Prozessauftakt verlas.
Der Fall war bereits im Ayleen-Prozess mit angeklagt gewesen, damals allerdings ausschließlich wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte. Nun wirft die Staatsanwaltschaft P. zusätzlich noch sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt vor.
Verurteilter hat mit Psychologin über seine Taten gesprochen
Nach Angaben seines Verteidigers Henner Maaß sitzt der Mann seit seiner Verurteilung in der Justizvollzugsanstalt Gießen in Einzelhaft, Kontakte zu Mithäftlingen würden "aus gutem Grund" unterbunden. Er habe aber begonnen, "mit qualifiziertem Personal" - einer Psychologin und einem Sozialarbeiter der JVA - über seine Taten zu sprechen. Beide sollen am nächsten Verhandlungstag, der für 11. Februar geplant ist, als Zeugen gehört werden.
Neuer Prozess nach BGH-Beschluss
Dass Ayleens Mörder überhaupt erneut vor Gericht erscheinen muss, liegt an einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte die Verurteilung des Mannes wegen Mordes zwar für rechtskräftig erklärt, zugleich aber festgestellt, dass über die Strafe bezüglich der Kinderpornographie neu entschieden werden muss - und damit auch über die gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung. Für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gelten bestimmte formelle Voraussetzungen. Dazu gehört, dass mindestens zwei separate Straftaten vorliegen, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Voraussetzung für Sicherungsverwahrung erfüllt?
Nach einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung wurde der Strafrahmen für Kinderpornographie aber mittlerweile verändert. Sie gilt nun nicht mehr als Verbrechen, sondern als Vergehen und kann damit keine Grundlage mehr für eine Sicherungsverwahrung sein. Mit einer Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt, wie sie die Staatsanwaltschaft nun anstrebt, würde Jan P. die formellen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung aber wieder erfüllen.
Laut BGH muss nun eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts Gießen die Einzelstrafe bezüglich der Kinderpornographie neu verhandeln. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist davon nicht beeinträchtigt.
Leiche im hessischen Teufelsee gefunden
Der mittlerweile 32-jährige Mann aus dem hessischen Waldsolms (Lahn-Dill-Kreis) und Ayleen aus Gottenheim hatten sich über das Internet kennengelernt. Nach ersten Kontakten hatte der Mann die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst.
Am 21. Juli 2022 hatte der Mann dann Ayleen in Gottenheim abgeholt, sie in ein Waldstück bei Langgöns (Gießen) gebracht und dort getötet. Ayleens Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee in der Wetterau gefunden.
Im Prozess kam zutage, das P. in den Monaten vor dem Mord mit Dutzenden weiteren jungen Mädchen ähnliche Chatkontakte aufgebaut hatte. Die Aussage der 13-Jährigen, um die es im aktuellen Verfahren geht, war per Videoaufzeichnung im Verfahren gezeigt worden.