Innenminister Manuel Hagel (CDU) will in Baden-Württemberg die KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ermöglichen. So will er noch besser vor Terroranschlägen, wie jüngst auf dem CSD in Berlin, vorsorgen.
- Welche Vorteile und welche Gefahren birgt die KI-gestützte Gesichtserkennung?
- Wann soll die KI-gestützte Gesichtserkennung eingeführt werden?
- Ist KI-gestützte Gesichtserkennung in anderen Teilen Deutschlands erlaubt?
- Welche Daten werden abgeglichen?
- Wie lange sollen die Daten gespeichert werden?
- Welche Software wird verwendet?
- Was ist der Unterschied zur KI-Überwachung in Mannheim?
Welche Vorteile hat das? Welche Gefahren?
Das Innenministerium verspricht sich davon, dass die Polizei in bestimmten Fällen schnell Hinweise zu gesuchten Personen bekommen kann, um gezielter nach ihnen zu fahnden. Dabei könne es sich beispielsweise um vermisste Personen, Opfer von Straftaten wie Entführung oder Menschenhandel handeln oder eben um Terrorverdächtige. Im besten Fall kann laut Ministerium auch ein Terroranschlag verhindert werden. Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz ermöglicht die Auswertung von großen Mengen an Bildmaterial in sehr kurzer Zeit.
Gefahren liegen vor allem beim Datenschutz. Zwar sucht die Polizei nur nach einzelnen Personen, technisch müssen dafür aber die Gesichter sämtlicher Menschen im Kamerabild erfasst und mit den biometrischen Daten der Person, die gesucht wird, abgeglichen werden. Das werten Datenschützer teils als Ende der faktischen Anonymität im öffentlichen Raum. Außerdem könnte die KI Personen falsch identifizieren.
Wann kommt die KI-gestützte Gesichtserkennung?
Das wird noch eine ganze Weile dauern. CDU und Grüne haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zwar grundsätzlich darauf geeinigt, die Gesichtserkennung möglich zu machen, es gibt aber noch keine gesetzliche Grundlage im Polizeigesetz dafür. Nach dem Ärger bei der Einführung der umstrittenen Polizeisoftware "Palantir", wird die Koalition dieses Mal vermutlich besonders darauf achten, dass die rechtlichen Voraussetzungen von Anfang an stimmen. Das EU-Recht ist bei dieser Art von Überwachung durch KI besonders streng, weshalb der Gesetzgebungsprozess sehr heikel ist.
Ist das anderswo in Deutschland schon erlaubt?
Bisher ist Hessen das einzige Bundesland, wo die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen möglich ist. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird sie seit Juli 2025 in Frankfurt im Bahnhofsviertel und an zwei großen Plätzen in der Innenstadt genutzt. Damit wurde laut hessischem Innenministerium eine vermisste 16-Jährige gefunden.
Im Juli hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet, wonach auch die Bundespolizei in bestimmten Fällen die automatische Echtzeit-Gesichtserkennung anwenden darf. Das muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Welche Daten werden abgeglichen?
Wie genau der Datenabgleich ablaufen wird, muss laut Innenministerium BW im Gesetzgebungsprozess entschieden werden. In Hessen wird bei jedem Einsatz der KI nur eine bestimmte Person gesucht. Dazu nutzt die Polizei ein Referenzbild und die daraus errechneten biometrischen Gesichtsmerkmale. Diese Daten gleicht die KI dann live mit der biometrischen Analyse aus den Videoaufnahmen ab.
Müssen die Daten live ausgewertet werden oder dürfen die Daten einige Zeit gespeichert werden?
Auch diese Frage muss im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat darauf noch keine Antwort. Beim Pilotprojekt in Hessen gilt: Die biometrischen Daten von Personen, bei denen sich beim Datenabgleich kein Treffer ergeben hat, werden automatisch sofort gelöscht. Die Videoaufnahmen der Kameras selbst werden nach 14 Tagen gelöscht. In Hessen darf eine solche Suche nur dann durchgeführt werden, wenn sie unbedingt erforderlich ist und bedarf einer gerichtlichen Anordnung.
Welche Software soll verwendet werden?
Auch das steht noch nicht fest. Auf SWR-Anfrage sagte der grüne Koalitionspartner, dass die verwendete Software eine europäische sein müsse. Auch dem CDU-geführten Innenministerium dürfte eine gründliche Abwägung, welche Software verwendet wird, wichtig sein. Diskussionen wie bei der Polizeisoftware "Palantir", für die das Innenministerium in der vergangenen Legislaturperiode ohne Absprache mit dem Koalitionspartner und Rechtsgrundlage einen Fünf-Jahres-Vertrag abgeschlossen hat, wird man dieses Mal wohl vermeiden wollen. Hessen verwendet laut hessischem Innenministerium die Software eines Karlsruher Softwareentwicklers.
Was ist der Unterschied zur KI-Videoüberwachung in Mannheim?
In Mannheim läuft seit 2018 ein Pilotprojekt zur KI-gestützten Erfassung von möglichen Straftaten. Hier werden aber keine biometrischen Daten ausgewertet, also auch keine Personen identifiziert. Vielmehr beobachtet die KI hier Bewegungs- und Verhaltensmuster und soll so beispielsweise Tritte oder Schläge erkennen. Dadurch soll die Polizei bei einer möglichen gefährlichen Situation schneller aktiv werden können.