Die Zahl antisemitischer Straftaten ist im vergangenen Jahr zum zweiten Mal in Folge gesunken - dennoch werden weiterhin jeden Tag solche Delikte in Baden-Württemberg begangen. Die Zahl der registrierten Fälle sank 2025 im Vergleich zum Vorjahr von 590 auf 575 Fälle, wie das Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Antisemitismus aus verschiedenen politischen Richtungen
Der Antisemitismus sei weiter "in allen Phänomenbereichen" präsent, teilte das Ministerium mit - die Straftaten werden also nicht nur von rechts, sondern auch von links oder aus einer islamistischen Ideologie heraus begangen. "Mehr denn je müssen wir uns gegen antisemitischen Hass stellen - und das tun alle in der Landesregierung", sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU), "der Antisemitismus war und ist nicht weg, auch wenn er seit dem Höchststand von 2023 wieder rückläufig ist."
Jüdisches Leben sei Kern staatlicher Verantwortung - das sei nicht verhandelbar. "Wir stehen fest an der Seite der Jüdinnen und Juden. Und bei Antisemitismus schauen wir nicht weg, wir hören genau hin, sind hellwach und hochsensibel", so der CDU-Politiker. "Das gilt übrigens völlig unabhängig davon, ob der Antisemitismus aus einer rechts- oder linksextremistischen oder islamistischen Ecke kommt - wir haben einen Rundum-Blick." Es gebe keinen "guten Antisemitismus", betonte Strobl.
Höchststand antisemitischer Straftaten 2023
In den vergangenen Jahren wuchs der Antisemitismus in Deutschland an. Im Jahr 2023 wurden 668 Straftaten in Baden-Württemberg registriert. Das Ministerium führte das damals auf die Ereignisse nach dem 7. Oktober 2023 zurück, den Tag des Überfalls der radikal-islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel. Zum Vergleich: 2017 gab es in Baden-Württemberg lediglich 99 behördlich registrierte antisemitische Straftaten.
Als antisemitisch werden Straftaten erfasst, die aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen werden. Zum Katalog der antisemitischen Straftaten gehört die Volksverhetzung ebenso wie die Beleidigung oder das sogenannte Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zumeist das Tragen eines Hakenkreuzes. Zu den Delikten in dem Bereich gehört auch, wenn etwa Flaggen des Staates Israels, die zum Beispiel an Rathäusern als Zeichen der Solidarität gehisst wurden, beschädigt werden.