28-Jährige tot bei Hermeskeil gefunden

Gutachter im Mordprozess in Trier: Angeklagter ist voll schuldfähig

Eine mit zwei Schüssen getötete Frau wurde im Juni bei Hermeskeil gefunden. Im Prozess sagte nun der psychiatrische Gutachter aus: "Der Angeklagte ist voll schuldfähig".

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Stand

Angeklagt ist ein 35- jähriger Mann aus dem Saarland. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft ihm vor, am 4. Juni 2025 auf einem Wanderparkplatz an einer Landstraße im Landkreis Trier-Saarburg seine 28-jährige Geliebte erschossen zu haben. Auch, weil die 28-Jährige das Verhältnis auffliegen lassen wollte. Ist der Angeklagte ein in Panik geratener Familienvater oder ein kaltblütiger Mörder? Die Antwort darauf wird für das Gericht nicht einfach.

Tonaufnahmen: Angeklagter beschimpft Opfer nach der Tat

Von der Tat gibt es Tonaufnahmen. Aufgenommen vom Handy einer Freundin des Opfers. Insgesamt 30 Minuten dauerten die Aufnahmen. Darauf seien nicht nur die Gespräche des Angeklagten mit seiner Geliebten aufgenommen worden, sondern auch die eigentliche Tat. Auch, wie die junge Frau vor dem zweiten Schuss um Gnade fleht, hieß es vor Gericht.

Im Prozess wurde die Aufnahme abgespielt. Zu hören ist zunächst, wie beide im Auto sich unterhalten. Es geht darum, dass die Frau will, dass die Ehefrau des Mannes über die schon ein Jahr dauernde Beziehung informiert wird.

Die Frau hat dazu Nachrichten an die Schwester der Ehefrau verschickt. Sie fühle sich schlecht, der Mann solle anhalten. Weiter ist zu hören, dass der Mann eine Pistole zieht - sie fragt ihn, ob er sie erschießen wolle. Er sagt: "Ja, was hälst Du davon?" und drückt ab. Die Schreie der Frau sind zu hören und zwei Schüsse. Danach beleidigt der Mann die Tote noch. Nach Gutachten der Rechtsmedizin war die Frau erst in den Bauch und dann tödlich in den Kopf getroffen worden.

Gutachter attestiert volle Schuldfähigkeit

Der Gutachter hat den Angeklagten zweimal im Gefängnis befragt. Sein Fazit: Es gebe keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung beim Angeklagten. Auch Drogen oder Alkohol hätten bei der Frage der Schuldfähigkeit in diesem Fall keine Rolle gespielt. Eine Tat im Affekt schloss der Gutachter ebenfalls aus. Insgesamt habe der Angeklagte einen ruhigen und gefassten Eindruck gemacht, sowohl bei der Befragung als auch im Prozess. Nach Einschätzung des Psychiaters ist der 35-Jährige damit voll schuldfähig.

Angeklagter sagt, er sei bedroht und erpresst worden

Ein ganz anderes Bild zeichnet der Angeklagte beim Prozessauftakt. Er habe nach einer Feier betrunken Sex mit dem späteren Opfer gehabt. Anschließend habe die junge Frau, selbst verheiratet und Mutter von zwei Kindern, ihn immer wieder unter Druck gesetzt. Wenn er sich nicht mit ihr treffen werde, werde sie seine Frau kontaktieren und ihr von diesem Verhältnis berichten. Ein anderes Mal habe sie Geld von ihm verlangt, um ihre neue Wohnung in Hermeskeil einzurichten, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hatte.

Angeklagter: Wollte meine Familie schützen

Der Angeklagte ist auch verheiratet. Als die Tat passierte, war sein Sohn gerade einige Wochen alt. Die beiden habe er schützen wollen vor der albanischen Großfamilie des Opfers, die ihn immer wieder bedroht habe und gefordert habe, er solle das Verhältnis zu der jungen Frau sofort beenden. Der Vater der Toten habe zu ihm gesagt: "Du hast meine Familie zerstört, ich zerstöre deine." Daraufhin habe er als Sportschütze immer eine Waffe bei sich gehabt, so der Angeklagte.

Bild des sorgenden Familienvaters bekommt Risse

Immer wieder aber gibt es Widersprüche zum vom Angeklagten skizzierten Bild des sich sorgenden Familienvaters und Ehemanns. Etwa als Instagram Fotos von ihm, der Geliebten und deren Kindern gezeigt werden - im Bett. Oder durch die Tatsache, dass er der jungen Frau in den Urlaub nach Kroatien nachgereist ist.

Liebesverhältnis oder nicht?

Immer wieder betont der Angeklagte, der Sex mit dem späteren Opfer sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen. Dem widerspricht eine Zeugin, eine Freundin der Toten. Er sei jeden Tag bei seiner Geliebten in der Wohnung gewesen. Auch, um mit ihr zu schlafen. Das wird durch die Aussage eines Kripobeamten verstärkt, der die erste Aussage des Angeklagten aufgenommen hatte, in der er von regelmäßigen Treffen mit der Geliebten sprach.

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Eskalation am Tattag

Am Tag der Tat, dem 4. Juni vergangen Jahres, hatte der Angeklagte seiner Geliebten offenbar gesagt, dass er diese Beziehung nicht mehr wolle. Daraufhin schickte sie seiner Schwägerin kompromittierende Fotos und eine Sprachnachricht. Was danach genau geschah, versucht das Gericht nun zu klären.

Wurde Angeklagter bedroht?

An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern, sagt der Angeklagte. Aber er berichtet, dass am Tatabend ein schwarzer Transporter vor seinem Wohnhaus gestanden habe. Ein Familienangehöriger des Opfers habe am Steuer gesessen und ihm eine Waffe gezeigt. Und sehr deutlich gesagt: "Entweder kümmerst du dich darum oder wir machen das jetzt mit deiner Familie." Daraufhin sei er wie im Tunnel nach Hermeskeil zu seiner Ex- Geliebten gefahren. Diese Aussage hatte der Angeklagte auch schon bei der Vernehmung bei der Polizei nach der Tat gemacht. Das Video der Vernehmung wurde im Prozess gezeigt. Ein Kriminalbeamter sagte in der Verhandlung, die Ermittlungen hätten für das Bedrohungsszenario aber keine Bestätigung geliefert.

Freundin steckt späterem Opfer ihr Handy zu und startet Aufnahme

Zur gleichen Zeit waren die Geliebte und deren Freundin in der Wohnung in Hermeskeil. Als der Angeklagte dort angerufen hat, um sich zu einem klärenden Gespräch zu verabreden, habe sie kein gutes Gefühl gehabt, so die Freundin vor Gericht. Deshalb habe sie dem späteren Opfer ihr Handy zugesteckt und auf Aufnahme gedrückt. Um das Gespräch aufzuzeichnen und etwas gegen den Angeklagten in der Hand zu haben. Dass der Abend mit dem Tod der Freundin enden würde, daran habe keine von ihnen gedacht.

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