Prozess wegen Drogenhandels

Verfahren gegen Betreiber des Trierer Cannabis-Automaten eingestellt

Vor dem Landgericht Trier begann und endete heute der Prozess gegen zwei Angeklagte, die Hanfprodukte verkauft hatten: Nach nur wenigen Stunden fiel eine Entscheidung.

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Stand

Von Autor/in Lynn Bentzen

Das Verfahren wird eingestellt. Das Gericht erkennt "besondere Umstände" an, darunter die zwischenzeitliche Gesetzesänderung zur Cannabis-Legalisierung, die lange Verfahrendauer und auch die Insolvenz beider Angeklagter. Außerdem seien beide Angeklagte aufgrund von Hersteller-Zertifikaten davon ausgegangen, dass durch den geringen Wirkstoffgehalt der von ihnen verkauften Cannabis-Produkte kein Rausch herbeigeführt werden kann.

Einstellung des Verfahrens unter Auflagen

Für den Mitangeklagten wird das Verfahren mit Zustimmung des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft vollständig eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten wird vorläufig eingestellt. Bei ihm wird die Einstellung des Verfahrens an eine Auflage geknüpft: Er muss bis spätestens 19. September 2025 insgesamt 100 Sozialstunden in Trier ableisten. Aufgrund seines Insolvenzverfahrens hielt das Gericht eine Geldstrafe für nicht sinnvoll. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht beabsichtigt, über die endgültige Kostenregelung wird später entschieden.

Anklage wegen Drogenhandels

Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem 41-jährigen Hauptangeklagten sowie einem 35-jährigen Mitangeklagten gewerbsmäßigen und unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zur Last. Demnach hätten sie in mehreren deutschen Städten in ihren Läden Hanfprodukte mit einem geringen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) verkauft.

Hintergrund des Verfahrens

Die Angeklagten sollen zwischen Dezember 2018 und April 2019 in Trier, Bonn und Heidelberg sogenannte Head-Shops betrieben haben. Neben legalen Rauch- und Konsumutensilien für Cannabis boten sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch THC-arme Cannabissorten an, darunter CBD-Öle, Liquids, Marihuanablüten und Presssubstanzen.

Erster Verkaufsautomat für Cannabis-Produkte in Trier

Zusätzlich soll der Hauptangeklagte einen Online-Shop betrieben und in Trier einen Verkaufsautomaten aufgestellt haben, über den diese Produkte verkauft wurden. Im November 2018 hatte der 41-jährige Unternehmer in Trier Deutschlands ersten Verkaufsautomaten für Cannabisprodukte eröffnet.

Die darin angebotenen Waren enthielten laut Betreiberangaben nur geringe Mengen THC, waren aber reich an Cannabidiol (CBD). Im Februar 2019 beschlagnahmte die Polizei den Automaten und durchsuchte mehrere Geschäftsstandorte in Trier sowie Niederlassungen in Heidelberg, Kassel und Bonn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Trier. Ziel der Maßnahmen war es, die angebotenen Produkte chemisch zu untersuchen und zu klären, ob sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Anklage trotz Gesetzesänderung?

Der leitende Oberstaatsanwalt in Trier erklärte dem SWR, dass die Anklage noch vor dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes erhoben wurde. Seit dem 1. April 2024 hat sich die Rechtslage jedoch geändert: Erwachsene dürfen seitdem bis zu einer bestimmten Menge Cannabis legal besitzen. Dennoch bleibe der Handel mit Cannabis weiterhin strafbar.

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