Widerspruch gegen Abbaugenehmigung eingelegt

Kreis Vulkaneifel will weiter um den Scharteberg kämpfen

Ein Abbauunternehmen will den Scharteberg bei Kirchweiler abbaggern und hat einen zweiten Etappensieg errungen. Der Kreis Vulkaneifel will das nicht auf sich beruhen lassen.

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Von Autor/in Anna-Carina Blessmann

Berge vulkanischen Ursprungs sind nichts Ungewöhnliches für die Vulkaneifel, der Name der Region sagt es schon. Aber dieser eine Berg, der Scharteberg, der ist etwas Besonderes. Vor 600.000 Jahren ist nahe des heutigen Ortes Kirchweiler ein Maar entstanden und auf dem Ring dieses Maars sind Vulkane ausgebrochen. So sind zunächst unabhängig voneinander die Vulkane Scharteberg und Hinterweiler Köpfchen entstanden.

"Der Scharteberg ist mehrmals ausgebrochen und ein Lavastrom hat eine markante Geländerippe und so eine Verbindung zum Hinterweiler Köpfchen hergestellt", erklärt Biologe Hendrik Albrecht vom Kreis Vulkaneifel. Er beschäftigt sich seit Jahren mit den beiden Bergen, die durch den Lavastrom zu einem Berg mit Doppelgipfel wurden.

Die Besonderheit des Schartebergs: Neben dem eigentlichen Gipfel etwas links vom Sendemast des SWR sieht man noch weiter links den zweiten Gipfel: das "Hinterweiler Köpfchen".
Die Besonderheit des Schartebergs: Neben dem eigentlichen Gipfel etwas links vom Sendemast des SWR sieht man noch weiter links den zweiten Gipfel: das "Hinterweiler Köpfchen". Anna-Carina Blessmann

Diese beiden Spitzen machen ihn einzigartig für den Kreis als Untere Naturschutzbehörde, sagt Landrätin Julia Gieseking (SPD): "Für uns ist er besonders schützenswert, weil er so charakteristisch ist für die Vulkaneifel." Und deshalb hat der Landkreis jetzt Widerspruch eingelegt gegen die Erlaubnis des Landesamtes für Geologie und Bergbau, den Scharteberg durch ein Abbauunternehmen abzubaggern.

Scharteberg nicht mehr als Naturdenkmal geschützt

Aber von vorne, worum geht es eigentlich? Um den ewigen Konflikt in der Region: Das uralte Gestein erhalten, auch für den Tourismus, oder es abbauen, um Straßen und Sportplätze zu bauen? Beides sind offenbar berechtigte Interessen. Deshalb darf eine Abbaufirma auch schon seit langem am Fuß des Schartebergs Lavasand gewinnen.

Der Abbau reicht schon fast ans "Hinterweiler Köpfchen" heran. Der zweite Gipfel des Schartebergs ist bisher für den Bergbau Tabu.
Der Abbau reicht schon fast ans "Hinterweiler Köpfchen" heran. Der zweite Gipfel des Schartebergs ist bisher für den Bergbau Tabu. Anna-Carina Blessmann

Die Untere Naturschutzbehörde hatte das genehmigt, die Spitzen des Schartebergs waren aber durch eine Nebenbestimmung tabu. Denn die Spitzen des Berges waren durch ein Gesetz aus der NS-Zeit als "Naturdenkmal" geschützt, was auch weiter Bestand hatte.

Im Oktober 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz aber zugunsten des Abbauunternehmens, das geklagt hatte, entschieden, dass diese Einstufung rechtswidrig war. Der Status als Naturdenkmal fällt weg, der Berg darf laut Gericht abgebaggert werden. 1:0 für den Bergbau.

Vulkanische Aktivität hat zunächst ein Maar gebildet, auf dessen Ring dann weitere Vulkane ausgebrochen sind und unter anderem den Ernstberg und den Scharteberg gebildet haben.
Vulkanische Aktivität hat zunächst ein Maar gebildet, auf dessen Ring dann weitere Vulkane ausgebrochen sind und unter anderem den Ernstberg und den Scharteberg gebildet haben. Dr. rer. nat. Hendrik Albrecht

Landesamt genehmigt neuen Plan für Abbau des Schartebergs

Der Kreis war sich dennoch sicher, dass der Scharteberg weiter geschützt ist, sagt Gieseking: "Er liegt weiter in einem Landschaftsschutzgebiet. Deshalb haben wir auch nach dem Urteil keine Zustimmung für den Abbau erteilt." Es stand also aus Sicht des Kreises 1:1.

Dann im Juli 2026 ein neuer Stand: Das Landesamt für Geologie und Bergbau, das von Amts wegen die Interessen des Bergbaus vertritt, genehmigt den neuen Rahmenbetriebsplan der Abbaufirma, in dem der Scharteberg enthalten ist. 2:1 für den Bergbau.

Der Schock sitzt tief.

Landrätin Julia Gieseking (SPD) unterhält sich spontan mit einem Spaziergänger über das Schicksal des Schartebergs.
Landrätin Julia Gieseking (SPD) unterhält sich spontan mit einem Spaziergänger über das Schicksal des Schartebergs.

"Der Schock sitzt tatsächlich tief. Weil wir nach wie vor denken, dass man an diesem Berg nicht abbauen soll, darf, kann. Das Entsetzen hält an", sagt Gieseking. Die Abbaufirma selbst äußert sich nicht und verweist bei allem auf das Landesamt für Geologie und Bergbau.

Genehmigung von 1999 hat weiter Bestand

Aber warum genehmigt das Amt den Abbau trotz weiter gültigem Landschaftsschutzgebiet? "Hier liegt ein Missverständnis vor", erklärt Direktor Andreas Tschauder. "Die tatsächliche ursprüngliche Genehmigung stammt aus dem Jahr 1999 und wurde eingeschränkt durch eine Nebenbestimmung. Es war für uns gar keine neue Entscheidung erforderlich."

Andreas Tschauder vertritt als Direktor des rheinland-pfälzischen Landesamts für Geologie und Bergbau die Interessen des Gesteinsabbaus.
Andreas Tschauder vertritt als Direktor des rheinland-pfälzischen Landesamts für Geologie und Bergbau die Interessen des Gesteinsabbaus.

Die Argumentation ist also: Die Genehmigung für das Gebiet gilt seit fast 30 Jahren. Der Abbau des Berges sei nur durch eine Nebenbestimmung für das Naturdenkmal nicht erlaubt. Kein Status als Naturdenkmal mehr, keine Nebenbestimmung mehr - freie Fahrt für die Bagger.

Das Landesamt, sagt Tschauder, hat geltendes Recht umgesetzt und kein Ermessen gehabt. Beim jetzt genehmigten Rahmenbetriebsplan sei es nur darum gegangen, wie Natur und Arten im Bereich des Schartebergs trotz des Abbaus geschützt werden müssen.

Kreis Vulkaneifel hält an Schutzstatus für den Scharteberg fest

Die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis widerspricht aber auch hier. Sie müsse gefragt werden, wenn jemand im Landschaftsschutzgebiet abbauen will, sagt Jessica Thome von der Behörde: "1999 haben wir dem Abbau zugestimmt, aber die Fläche des Schartebergs ausgenommen. Explizit die Fläche, auf der das Naturdenkmal steht, und nicht das Naturdenkmal an sich."

Hendrik Albrecht (links), Biologe beim Kreis Vulkaneifel, Jessica Thome (Mitte) von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises und Landrätin Julia Gieseking (SPD) schauen sich die Lage des Schartebergs auf der Karte an.
Hendrik Albrecht (links), Biologe beim Kreis Vulkaneifel, Jessica Thome (Mitte) von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises und Landrätin Julia Gieseking (SPD) schauen sich die Lage des Schartebergs auf der Karte an.

Diese Fläche hat sich ja nie verändert, erklärt Hendrik Albrecht: "Und deshalb ist es unseres Erachtens unerheblich, ob das Naturdenkmal jetzt rechtskräftig ist oder nicht." Deshalb hat der Kreis, der im Verfahren für den neuen Rahmenbetriebsplan beteiligt wurde, auch widersprochen. Das Landesamt habe sich darüber hinweggesetzt.

Übrigens wurde auch die Gemeinde Kirchweiler gefragt und hatte keine Einwände. Sie bekommt einen Bruchzins ausgezahlt.

Scharteberg ist wichtiges Trinkwasserschutzgebiet

Für den Kreis gibt es noch weitere Gründe, dass der Scharteberg nicht abgebaggert werden soll: Gerade wird der neue Raumordnungsplan erstellt, der regelt, wofür die Landschaft in der Region Trier genutzt werden darf. Demnach soll an der Stelle des Bergs ein Ausschlussgebiet für den Gesteinsabbau sein.

"Deswegen ist die Genehmigung so ein Schlag ins Gesicht auch für die politischen Gremien, weil es eine einstimmige politische Entscheidung war, den Abbau des Hinterweiler Köpfchens auszuschließen", erklärt Gieseking.

Außerdem lägen am Scharteberg geologische Funde. Deshalb will die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises zusammen mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz dort ein Grabungsschutzgebiet ausweisen.

Hier wird die Lebensgrundlage abgegraben.

Zudem seien Funde dort bereits kartiert worden und schon allein deshalb dürfte nicht abgebaut werden. Die Abbaufirma müsse sich schon jetzt melden, wenn sie auf solche archäologischen Funde stößt.

Hendrik Albrecht, Biologe beim Kreis Vulkaneifel, erklärt, dass der Scharteberg eines der wichtigsten Trinkwasserschutzgebiete des Kreises sei.
Hendrik Albrecht, Biologe beim Kreis Vulkaneifel, erklärt, dass der Scharteberg eines der wichtigsten Trinkwasserschutzgebiete des Kreises sei.

Der dritte Grund: "Zwischen dem Lavasand sind kleinste Poren, in denen sich Unmengen an Wasser speichern können", sagt Biologe Albrecht. Deshalb sei das gesamte Gebiet eines der bedeutendsten Trinkwasserschutzgebiete des Kreises: "Wenn wir von Naturschutz reden, sprechen wir ja nicht nur davon, schöne Landschaftsbilder zu schützen. Sondern auch die Lebensgrundlage. Die wird hier abgegraben."

Scharteberg könnte 2027 abgebaggert werden

Das Problem: Weder der Raumordnungsplan ist bisher gültig noch das Grabungsschutzgebiet ausgewiesen. Die Genehmigung des Rahmenbetriebsplans kam genau in dieser Lücke. Das Landesamt für Geologie und Bergbau hat die Abbaufirma aufgefordert, noch bis Ende März 2027 ihren Hauptbetriebsplan zu ändern.

Dann dürften die Bagger auch auf das Hinterweiler Köpfchen rollen. Der Kreis hofft, das verhindern zu können. Dazu erarbeitet er gerade zusammen mit einer auf Umweltrecht spezialisierten Kanzlei die Begründung für seinen Widerspruch und prüft weitere rechtliche Schritte. Sonst könnte der Scharteberg bald nur noch eine Spitze haben. Oder gar nicht mehr sein.

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Anna-Carina Blessmann
Anna-Carina Blessmann am Mikrofon

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