Kein gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr

Nach Hangrutsch bei Traben-Trarbach: Strafverfahren gegen VG-Mitarbeiter beendet

An dem Hangrutsch bei Traben-Trarbach im Februar 2024 trifft zwei VG-Mitarbeiter keine Schuld. Das hat das Landgericht Trier jetzt endgültig entschieden und das Verfahren beendet.

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Stand

Nach dem Hangrutsch ermittelte die Staatsanwaltschaft Trier gegen zwei Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Grund: Ein Gutachten ergab, dass aus einem Hochbehälter unkontrolliert Wasser in den Hang lief und den Schlammstrom ausgelöst hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Antrag auf den Erlass eines Strafbefehls gegen zwei Mitarbeiter der VG.

Gericht: Mitarbeiter haben sich "nicht strafbar gemacht"

Das Amtsgericht Bernkastel-Kues sowie das Landgericht Trier sahen dies aber anders und wiesen deswegen den Antrag der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurück. Das Verhalten der Beschuldigten sei "keine strafbare Handlung."

Autofahrer kollidierten mit umgestürzten Bäumen

Bei dem Hangrutsch in Traben-Trarbach Anfang Februar waren mehrere Bäume umgestürzt sowie Wasser und Erde auf die Straße gerutscht. Ein 61-jähriger Autofahrer sowie eine 56-jährige Autofahrerin stießen mit den umgestürzten Bäumen zusammen. Sie blieben unverletzt.

B53 tagelang nur einspurig befahrbar

Die Bundesstraße 53 war nach dem Hangrutsch länger als eine Woche voll gesperrt. Seit Mitte Februar war die Bundesstraße dann aber wieder halbseitig befahrbar.