Dem Urteil zufolge müssen die Spitzenkandidaten des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an den jeweiligen "Wahlarena"-Sendungen teilnehmen können.
Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich.
Gericht sieht Chancengleichheit beeinträchtigt
Ein Ausschluss der beiden Politiker beeinträchtige das Recht des BSW auf Chancengleichheit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, begründete das Verwaltungsgericht die Entscheidung.
Insbesondere verwies das Gericht darauf, dass neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP in die Sendungen eingeladen wurden. In aktuellen bundesweiten Wahlumfragen erziele das BSW meist "Werte über denen der FDP", so das Gericht. Die aktuellen Erfolgschancen rechtfertigten daher einen Ausschluss des BSW nicht.
SWR prüft mögliche weitere Schritte
Der Sender teilte zu dem Urteil mit: "Der SWR hat sich bei seiner Abwägung an journalistischen Kriterien sowie der bisherigen Rechtsprechung orientiert."
Grundlage für die Entscheidung, das BSW nicht zu den Wahlarenen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einzuladen, ist das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit. Demnach gilt es, die Parteien gemäß ihrer Bedeutung angemessen im Gesamtprogramm zu berücksichtigen.
Der SWR beschäftige sich mit der Begründung des Beschlusses und prüfe weitere Schritte.
Bisher waren in beiden Bundesländern die Parteien CDU, SPD, AfD, Grüne und FDP zu den "Wahlarena"-Sendungen eingeladen. Das BSW war dagegen mit einem Eilantrag vorgegangen, den es beim Verwaltungsgericht Stuttgart einreichte.
Sendungen für 12. Februar geplant
Bei den vom SWR für den 12. Februar geplanten Sendungen sollen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien in beiden Ländern zu ausgewählten Themen befragt werden und miteinander diskutieren.