Seit Jahrzehnten ist die Lücke in der A1 in der Eifel ein Streitpunkt. Zuletzt hatte der BUND gegen den Bau des fehlenden Teilstücks geklagt, weil die Strecke durch ein Vogelschutzgebiet verläuft. Dazu fiel nun ein wegweisendes Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen und den Weg für den Ausbau frei gemacht.