Der 39-jährige Wormser ist kein unbeschriebenes Blatt. Die meiste Zeit seines Lebens saß er im Gefängnis - insgesamt mehr als 20 Jahre. Deswegen ordnete das Gericht auch eine Sicherungsverwahrung an. Das heißt, dass nach dem Ende seiner Haftstrafe noch einmal geprüft wird, ob er weiter als gefährlich eingestuft werden muss und im Gefängnis bleibt.
Verurteilter schmiss Molotow-Cocktail durch offenes Fenster
Der Wormser hatte nach einem Streit den Molotow-Cocktail durch ein offenes Fenster in die Wohnung seiner Ex-Freundin geworfen. Dabei war ihm laut Gericht bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt mehrere Menschen in der Wohnung waren. Er habe deren Tod billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft.
Molotow-Cocktail nicht in Brand geraten
In der Wohnung der Ex-Freundin war zum Zeitpunkt der Tat ein Geburtstag nachgefeiert worden. Gegen 5 Uhr morgens waren die Gäste am Spülen und Aufräumen, als der mit Benzin gefüllte Molotow-Cocktail durch das geöffnete Fenster zurück auf die Straße flog. Nur durch Glück sei er in der Wohnung nicht zerbrochen, so das Gericht.
Allerdings war dadurch Papier in Brand geraten. Einer der Gäste reagierte sofort und warf das Glasgefäß zusammen mit dem brennenden Papier auf die Straße.
Verurteilter widerspricht Vorwürfen
Der 39-jährige Wormser sagte vor Gericht aus, dass ihm jemand die Tat anhängen möchte. Den Vorwurf, dass er den selbstgebastelten Molotow-Cocktail durch das offenstehende Fenster geworfen habe, wies er zurück. Das sei alles inszeniert gewesen, so der 39-Jährige.
Nach Ansicht des Gerichts wurde ihm die Tat jedoch zweifelsfrei nachgewiesen: Es gebe Mails und Chats, die darauf hinwiesen, dass er seine Ex-Freundin bedroht habe. Außerdem hatte man seine DNA an der Lunte des Brandsatzes gefunden.
Wegen versuchten Mordes in vier Fällen verurteilt
Da vier Menschen in der Wohnung waren, verurteilte ihn das Landgericht Mainz wegen versuchten Mordes in vier Fällen. Der Richter sprach von "Heimtücke" mit gemeingefährlichen Mitteln. Der Brandanschlag habe zum Ziel gehabt, die Menschen in der Wohnung zu töten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.