Der Vorfall hat sich laut Gericht im April bei einem Familientreffen im Landkreis Mainz-Bingen abgespielt. Der erwachsene Enkel hatte seinen sechsjährigen Rauhaardackel mit zu seiner Großmutter gebracht. Dieser lag friedlich auf dem Boden. Bis die neue Pflegekraft der Großmutter sich zu dem Hund kniete.
Frau will Dackel küssen - Hund schnappt zu
Dann ging alles ganz schnell: Die Frau umfasste den Kopf des Hundes mit beiden Händen und hielt ihr Gesicht direkt vor seine Schnauze - offenbar, um ihn zu küssen. In diesem Moment schnappte der Hund zu. Ein Stück der Oberlippe der Frau wurde abgetrennt, sie musste operiert werden.
Nach Biss: Dackel als "gefährlich" eingestuft
Die zuständige Verbandsgemeinde stufte den Dackel daraufhin als "gefährlichen Hund" ein. Das bedeutet unter anderem: Der Dackel muss außerhalb des Grundstücks einen Maulkorb tragen, muss immer kurz angeleint werden und der Halter muss eine besondere Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen - das ganze Programm der Gefahrenabwehr. Der Besitzer wehrte sich gegen diese Einstufung und zog vor das Mainzer Verwaltungsgericht.
Gefährlicher Hund oder artgerechte Abwehr?
Das Gericht hat dem Dackel-Halter nun recht gegeben. Es bewertete den Biss des Rauhaardackels als "artgerechtes Abwehr- und Verteidigungsverhalten". In der Begründung heißt es, der Hund habe sich in einer einengenden und aus seiner Sicht bedrohlichen Situation befunden, als sich die Frau - eine für ihn fremde Person - näherte. Durch das Zubeißen habe er sich aus dieser Lage befreien wollen.
Gericht: Opfer hat Hundebiss provoziert
Auch kritisierte das Gericht das Verhalten der Frau: Sie sei eine erwachsene Person, von der ein artgerechter Umgang mit Tieren erwartet werden könne. Sie habe das Verhalten des Hundes provoziert.
Unter diesen Umständen liegt laut Gericht kein gesteigertes Aggressionsverhalten des Dackels vor. Die Einstufung als gefährlicher Hund sei daher rechtswidrig.