Der Stadtrat Mainz hat im Februar 2021 den Entschluss gefasst: Wir müssen etwas tun! Damals wurde die Verwaltung beauftragt, gutachterlich zu prüfen, ob für die Mainzer Innenstadt eine sogenannte Milieuschutzsatzung erlassen werden kann.
Grund dafür war eine fortschreitende Gentrifizierung in Teilen der Neustadt und Altstadt. So nennen Fachleute die Verdrängung von bestimmten, meist weniger zahlungskräftigen, Bevölkerungsgruppen. Die beiden Stadtteile wurden in den vergangenen Jahren zunehmend interessant für junge Menschen. Sie haben beispielsweise durch Kunstateliers und hippe Cafés Schwung in die Stadtviertel gebracht.
Mieten steigen nach Luxussanierung
Dadurch wurden gutverdienende Menschen oder gar Investmentfirmen angelockt, die die in die Jahre gekommenen Wohnungen kauften und sanierten. Oft werden die Wohnungen aufgeteilt und zu größeren, luxuriösen zusammengelegt.
Wurden sie danach wieder vermietet, wurde ein satter Mietaufschlag fällig. Die Folge: Langjährige Mieterinnen und Mieter konnten sich das nicht mehr leisten und wurden aus der Innenstadt verdrängt.
Sozial verträgliche Sanierung gewünscht
Die Milieuschutzsatzung soll diese Entwicklung stoppen beziehungsweise verhindern. Sanierungen sollen demnach künftig behutsam und sozial verträglich geschehen. So soll die seit Jahrzehnten gewachsene Sozialstruktur erhalten werden.
Eines der wenigen Mittel der Stadt, gegenzusteuern.
Bis die Satzung erlassen wird, könnte es aber dauern. Der Ortsvorsteher der Mainzer Altstadt, Brian Huck (Grüne), rechnet erst im nächsten Jahr mit einem entsprechenden Beschluss des Stadtrats. Dennoch hält er die Satzung für "eines der wenigen Mittel der Stadt, gegenzusteuern."
Um diesen Schritt rechtssicher zu machen, hat die Stadt das Gebiet abgegrenzt, in dem die Satzung greifen soll. Weite Teile der Neustadt, das Bleichenviertel und Teile der südlichen Altstadt gehören dazu. Huck hält vor allem solche Wohnblocks für schützenswert, die "viele Mietwohnungen haben, die noch nicht aufgeteilt sind".
Haushalte der Innenstadt werden zu Wohnumfeld befragt
Aktuell werden 10.000 Haushalte in diesem Gebiet anonym nach ihren Wohnverhältnissen befragt. Die von der Stadt beauftragte Planungsgesellschaft will beispielsweise wissen, wie die Wohnungen ausgestattet sind, ob sie zuletzt modernisiert wurden und wie sich die Mieten entwickelt haben. Wichtig für eine eventuelle Satzung ist aber auch, wie die Befragten die Nachbarschaft und das Wohnumfeld beschreiben.
So heißt es im Fragebogen beispielsweise: "Was schätzen Sie an diesem Wohngebiet?" "Wie ist das Verhältnis zu Nachbarn?" oder "Haben Sie zuletzt Veränderungen im Wohngebiet wahrgenommen?"
Informationsveranstaltung zu Milieuschutzsatzung
Die Befragung läuft bis 16. Februar, dann wertet die Planungsgesellschaft die Fragebögen aus. Die Stadt Mainz will anschließend Gebiete ausweisen, für die die Milieuschutzsatzung gelten soll.
Die Stadt und die Planungsgesellschaft hatten am Dienstagabend zu einer Informationsveranstaltung ins Wolfgang-Capito-Haus in der Gartenfeldstraße eingeladen.