Als Mitarbeiter des Veterinäramts den Halter der Hunde kontrollierten, fanden sie die beiden Bulldoggen in einer engen Kiste eingesperrt. Die Box hatte nur im oberen Bereich kleine Luftlöcher, sodass sie nicht ausreichend belüftet war. Außerdem hatten die Hunde kein Wasser und die Kiste war voller Hundekot.
Hinzu kam, dass sich die Hunde in der Box nicht frei bewegen konnten. Das Halsband einer der Bulldoggen soll zusätzlich viel zu eng gewesen sein.
Bulldoggen wurden Halter weggenommen
Das Veterinäramt hatte dem 37-Jährigen die Tiere vorübergehend weggenommen und ihn verpflichtet, die Missstände zu beseitigen. Daraufhin bekam er die Bulldoggen wieder zurück.
Kurze Zeit später aber führte die Polizei eine Durchsuchung bei ihm durch. Dabei fanden die Polizisten einen der beiden Hunden erneut in der Box eingesperrt.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe der Vernachlässigung
Der Angeklagte bestritt vor Gericht, dass er den Hund - trotz der Auflagen des Veterinäramts -eingesperrt habe. Seine Ex-Frau, die das möglicherweise hätte aufklären können, hat ihr Zeugnisverweigerungsrecht genutzt und nicht ausgesagt. Damit ließ sich die Sache vor Gericht nicht klären.
Die beiden Hunde sind inzwischen bei anderen Haltern untergebracht.