Verhandlungsbeginn vor Landgericht

Tödlicher Fahrradunfall in Mainz-Gonsenheim: Prozess gegen Jugendlichen

Vor zwei Jahren wurde in Mainz-Gonsenheim eine Radfahrerin von einem Auto erfasst und getötet. Vor dem Mainzer Landgericht muss sich jetzt ein Jugendlicher verantworten. Er soll ohne Führerschein Auto gefahren und den Unfall verursacht haben.

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Stand

Der tödliche Unfall passierte in einem verkehrsberuhigten Bereich im Mainzer Stadtteil Gonsenheim. Der damals 15-jährige Jugendliche soll nach SWR-Informationen am Abend des 18. April 2024 das Auto seines Vaters gefahren haben.

Der Vater des Jugendlichen soll auf dem Beifahrersitz gesessen haben. Es soll sich um eine Art Fahrstunde gehandelt haben. Dabei erfasste das Auto die 56-jährige Fahrradfahrerin. Sie starb noch an der Unfallstelle.

Die Kreuzung der Spielstraße in Gonsenheim. Hier hat sich der tödliche Unfall 2024 abgespielt. Das Amtsgericht hat nun einen Jugendlichen wegen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Tötung verwarnt.
Hier ist der Unfall im Jahr 2024 passiert. Der Jugendliche steht jetzt erneut vor Gericht.

Mainzer Amtsgericht verwarnt Jugendlichen

Der Jugendliche war daraufhin nach Angaben des Landgerichts vom Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Weil er noch jung sei, habe das Gericht lediglich eine Verwarnung ausgesprochen, so der Sprecher.

Mainzer Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Entscheidung ein

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Sie hatte wegen fahrlässiger Tötung gegen den minderjährigen Sohn und seinen Vater ermittelt. Deswegen kommt es nun zum Prozess.

Ein Schild neben der Tür zum Gerichtssaal zeigt "Nicht öffentliche Sitzung". Ein Jugendlicher muss sich verantworten, weil er ohne Führerschein Auto gefahren und einen tödlichen Unfall in Mainz-Gonsenheim verursacht haben soll.
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichheit statt, um den jugendlichen Angeklagten zu schützen.

Verhandlung in zweiter Instanz

Der Fall wird jetzt in zweiter Instanz vor der Jugendkammer des Mainzer Landgerichts neu verhandelt. Dabei ist die Öffentlichkeit zum Schutz des Jugendlichen ausgeschlossen. Auch der vorangegangene Prozess vor dem Amtsgericht war nicht öffentlich.

Ermittlungen auch gegen Vater des Jugendlichen

Auch gegen den Vater des Jugendlichen läuft ein Verfahren. Das ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht abgeschlossen. Der Vater soll nach SWR-Informationen seinen Sohn an das Steuer des Wagens gelassen haben.

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SWR

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