Der Angeklagte erschien laut Polizei am Mittwochmittag zu seinem Gerichtstermin. Der Vorwurf lautete: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Doch ernst nahm der Mann die Anklage offensichtlich nicht.
Anstelle von alternativen Transportmitteln nutzte er lieber ein Auto, um zum Gericht zu kommen. Und das, obwohl er weiterhin keinen gültigen Führerschein besitzt.
Auto des Angeklagten wurde beschlagnahmt
Da das Ganze jedoch auffiel, wurde ein weiteres Verfahren eingeleitet. Er durfte nicht weiterfahren und der Autoschlüssel wurde beschlagnahmt.
Kurze Zeit später wollte der Angeklagte den Wagen aber trotzdem mit einem Zweitschlüssel fahren. Auch das blieb nicht unbemerkt. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte deshalb das Auto.