Sie stehen manchmal mitten auf dem Gehweg oder auf Radwegen und sind deswegen einigen ein Dorn im Auge. In Mainz soll das jetzt ein Ende haben: Ab sofort dürfen E-Scooter in der Mainzer Innenstadt nur noch auf bestimmten Flächen abgestellt werden. Diese neue Parkregelung gilt seit dem 1. März.
Das heißt konkret: In den Stadtteilen Altstadt und Neustadt dürfen E-Scooter nur noch auf insgesamt 25 ausgewiesenen Flächen geparkt werden. 23 sind laut einem Stadtsprecher schon eingerichtet, zwei (am Bahnhof Römisches Theater und in der Wallaustraße) folgen noch.
Nur noch 300 E-Scooter in der Mainzer Innenstadt
Außerdem hat die Stadt Mainz die Anzahl der Miet-E-Scooter in der Innenstadt ab sofort auf 300 Roller begrenzt.
In den anderen Stadtteilen dürfen noch bis zu 900 weitere Roller unterwegs sein. Dort gibt es zwar keine festen Abstellflächen, stattdessen aber Zonen, in denen die E-Scooter nicht geparkt werden dürfen. Im Stadt- und im Volkspark dürfen die Roller zum Beispiel nicht mehr abgestellt werden.
Anbieter müssen falsch geparkte E-Scooter entfernen
Sollten E-Tretroller in der Innenstadt doch mal außerhalb der Abstellflächen geparkt werden, ist es nach Angaben der Stadt Mainz Aufgabe der Roller-Anbieter "diese ordnungsgemäß abzustellen, umzuverteilen oder zu entfernen".
Aus der E-Tretroller-Richtlinie der Stadt geht zudem hervor, dass regelmäßig kontrolliert werden soll, ob die E-Scooter korrekt abgestellt sind. Bei wiederholten Verstößen könne die Stadt auch ein Bußgeld gegen die Anbieter verhängen oder ihnen die Erlaubnis entziehen, in Mainz E-Scooter aufstellen zu dürfen.
Auch andere Städte haben Abstellflächen für E-Scooter
Auch andere Städte gehen gegen das Wildparken der E-Scooter vor. In Kaiserslautern beispielsweise gibt es ähnliche Regelungen.