Im Mittelpunkt der Verhandlung, die am Dienstag mit einem Urteil in Landau zuende ging: Eine offensichtlich toxische Beziehung, die ihren traurigen Höhepunkt im Februar in einer Wohnung in der Pfalz erlebt hat. Das Landgericht Landau hat einen Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilt. Er muss dafür fünf Jahre in Haft. Einen Teil davon soll er in einer Entzugsklinik verbringen.
Schläge, Messerstiche, Todesdrohungen
Für das Gericht ist klar, dass der Mann an mehreren Tagen hintereinander seine damalige Freundin mit einem Handy auf den Kopf geschlagen hat, ihr ein Messer in den Oberschenkel gestochen- und ihr gedroht hat, sie draußen zu vergraben. Das hatte der Mann auch vor Gericht zugegeben. Das Landegericht geht davon aus, dass der 38-Jährige vermindert schuldfähig war. Im Prozess war von Drogen-Missbrauch die Rede.
Mann soll Partnerin misshandelt haben Geiselnahme-Prozess in Landau: "Irgendwann ist er mit dem Messer auf mich los"
Ein Mann soll seine damalige Freundin tagelang misshandelt und in ihrer Wohnung eingesperrt haben. Jetzt steht er in Landau vor Gericht. Auch das mutmaßliche Opfer sagte aus.
Geiselnahme kann nicht bewiesen werden
Was vor dem Landgericht Landau nicht bewiesen werden konnte: eine Geiselnahme. Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, die deutlich jüngere Frau eingesperrt zu haben. Doch davon wurde der Mann freigesprochen.
Für das Landgericht war es schwierig, das Geschehen in der Wohnung genau festzustellen: In einigen Fällen hat laut Richterin Aussage gegen Aussage gestanden. Teilweise hätten die Angaben der Frau auch einfach nicht gestimmt. Die Richterin geht aber auch davon aus, dass die junge Frau das Geschehene auch ein halbes Jahr danach "noch gar nicht fassen kann."
Nicht so viel, wie der Staatsanwalt gefordert hat, nicht so wenig, wie die Verteidigung wollte
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, inklusive Aufenthalt in einer Entzugsklinik. Der Verteidiger des Mannes hatte vier Jahre mit Entzugsklinik gefordert. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Der Verteidiger sagte, er habe seinem Mandaten geraten, dies nicht zu tun. In das Urteil sind auch Taten aus dem Jahr 2025 mit eingeflossen.