Wenn es mal so weit ist, dann möchte Willi Grieshaber aus Speyer kompostiert werden. "Also restlose Verwertung. Dann wird man als Blumenerde auf den Acker gekippt. Das wäre für mich toll."
Das neue Bestattungsrecht, über das der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch debattiert, will zwar viel Neues möglich machen. Das Kompostieren steht aber erst mal nicht mehr im Entwurf. Es habe zwar einen relativ großen Hype ausgelöst, sagt Bestattungsunternehmer Tobias Göck aus Speyer. Sein Verband sehe es aber auch eher kritisch, weil das Handling schwierig ist:"Der Verstorbene kommt in einen sogenannten Kokon. Dort wird dann 40 Tage lang wahnsinnig viel Energie zugegeben. Bis der Leichnam dann quasi in Humus, in Erde übergegangen ist."
Den Traum vom Weiterbestehen auf einem Acker lässt Tobias Göck auch noch gleich zerplatzen: "Auch die Erde ist bestattungspflichtig. Das heißt, am Ende müssen bis zu 200 Kilo Erde genau wie der verstorbene Körper zum Friedhof transportiert und in einem Sarg beigesetzt werden."
Mit einem modernen Bestattungsrecht könnten wir die Wünsche der Angehörigen gezielter umsetzen.
Tobias Göck findet es positiv, dass das Bestattungsgesetz verändert werden soll und die Bestatter dann künftig mehr Möglichkeiten für "die letzte Ruhe" anbieten können "Die Nachfragen sind ja entsprechen da. Allerdings glaube ich nicht, dass das Rad jetzt komplett neu erfunden wird."
Flussbestattungen oder die Urne zuhause Bestattung in Rheinland-Pfalz: Das gilt ab jetzt
Rheinland-Pfalz reformiert das Bestattungsgesetz. Entscheidend: Zu Lebzeiten müssen Verstorbene ihren Willen klar schriftlich festlegen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was es an Neuem geben soll
"Ich finde, die Idee, dass man sich im eigenen Garten beerdigen lassen kann, sehr gut. Aber auch, dass ich mich im Rhein kann bestatten lassen", sagt Karin Peters, mit der wir in der Speyerer Fußgängerzone sprechen. "Ich möchte generell auch verbrannt werden, weil, die Vorstellung, dass die Würmer an mir rumkrabbeln mag ich nicht."
Flussbestattungen und die Möglichkeit, die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nachhause zu nehmen, sind das eine. Künftig soll es aber auch generell möglich sein, ohne Sarg, nur in einem Tuch beerdigt zu werden. Für den Weg bis zum Grab muss der Leichnam aber dennoch in einem Sarg transportiert werden.
Die letzte Ruhe muss zu Lebzeiten geplant werden
Wichtig ist dabei zu wissen: Nur Menschen, die vor ihrem Tod in Rheinland-Pfalz gelebt haben, dürfen auch die neuen Bestattungsformen wählen - "es wird keinen Tourismus dahingehend geben, dass die Leute aus anderen Bundesländern kommen, weil es hier dann möglich ist." Und: Die Verstorbenen müssen zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, wie sie bestattet werden wollen.
Die Kirche hat noch gewisse Bedenken
Für die Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dorothee Wüst, ist grundsätzlich positiv, dass sich mit dem neuen Gesetz Menschen schon zu Lebzeiten Gedanken über ihre Beisetzung machen müssen, wenn sie nicht einfach nur "klassisch" unter die Erde kommen wollen. "Dann wissen alle Beteiligten, woran sie sind und das ist sicher ein Fortschritt."
Zwei Dinge findet die Kirchenpräsidentin aber bedenklich. Wenn Angehörige künftig die Urne mit der Asche mit nachhause nehmen können, was passiert, "wenn es Konflikte in der Familie gibt, oder wenn die nächsten Generationen kommen und keiner mehr zuständig ist für die Urne? Wenn die Urne in einem Karton verschwindet, ohne dass noch jemand weiß, um wen oder was es sich dabei dreht?"
Und was auch zu einem Problem werden kann: "Wenn der Ort, wo man an den Verstorbenen Gedenken und Erinnern kann in einem Privatgarten liegt, zu dem ich nicht einfach Zugang habe." Anders als auf einem Friedhof, wo auch Menschen an das Grab können, die nicht zur Familie gehören, die aber trotzdem eine enge Beziehung zum Verstorbenen hatten.
Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Juli verabschiedet werden.