Vier junge Männer wurden verdächtigt

Ermittlungen wegen Verdachts der Vergewaltigung auf Faschingsparty in Speyer eingestellt

Die Frankenthaler Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen vier Jugendliche eingestellt. Ihnen wurde vorgeworfen, auf einer Faschingsfeier in Speyer eine 15-Jährige vergewaltigt zu haben.

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Stand

Mehr als ein Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt. In einer Pressemitteilung gab sie nun bekannt: Eine Vergewaltigung konnte den jungen Männern nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden.

Jugendliche waren zwischen 15 und 19 Jahren

Ihnen wurde vorgeworfen, eine 15-Jährige auf einer Toilette einer Faschingsparty in Speyer vergewaltigt zu haben. Die vier jungen Männer bzw. Jugendlichen waren im Alter zwischen 15 und 19 Jahren.

Der Ort der Faschingsparty in Speyer - Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Vergewaltigung auf einer Faschingsfeier in Speyer wurde eingestellt.
Hier soll bei einer Faschingsparty in Speyer eine 15-Jährige Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sein - jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt.

Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte,liegt eine Vergewaltigung nur vor, wenn Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer Person vollzogen wird und das eindeutig erkennbar ist. Oder wenn sich das Opfer nicht äußern konnte, weil es wegen Zwangsmittel oder Drohungen nicht konnte. Wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab, soll die 15-Jährige nicht alkoholisiert gewesen sein.

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Keine klaren Signale

Die Beschuldigten hatten laut Strafverfolgungsbehörde angegeben, dass sie angenommen hatten, die Schülerin sei mit dem Geschehen einverstanden gewesen. Das 15-jährige Mädchen selbst sagte den Ermittlern, sie habe den Beschuldigten keine klaren Signale gegeben, dass sie mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden gewesen sei.

Außerdem konnte keiner der Zeugen bestätigen, dass das Mädchen in "irgendeiner erkennbaren Weise ihren entgegenstehenden Willen kundgetan hatte", so die Staatsanwaltschaft weiter. "Ferner konnten keine Hinweise auf eine Zwangsanwendung oder eine Drohung der Beschuldigten gewonnen werden." 

Sexuelle Handlungen freiwillig?

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte waren unter den Zeugen viele Gäste der Faschingsparty. Die am Tatort sichergestellten DNA-Spuren hätten lediglich Rückschlüsse auf vor Ort anwesende Personen zugelassen, so die Behörde, hätten aber "naturgemäß keinen Aufschluss über die entscheidende Frage, ob eine sexuelle Handlung freiwillig durchgeführt wurde" gegeben.

Das Mädchen hatte damals den Vorfall den Verantwortlichen der Party gemeldet. Die alarmierten die Polizei.

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SWR