Mehr als ein Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt. In einer Pressemitteilung gab sie nun bekannt: Eine Vergewaltigung konnte den jungen Männern nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden.
Jugendliche waren zwischen 15 und 19 Jahren
Ihnen wurde vorgeworfen, eine 15-Jährige auf einer Toilette einer Faschingsparty in Speyer vergewaltigt zu haben. Die vier jungen Männer bzw. Jugendlichen waren im Alter zwischen 15 und 19 Jahren.
Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte,liegt eine Vergewaltigung nur vor, wenn Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer Person vollzogen wird und das eindeutig erkennbar ist. Oder wenn sich das Opfer nicht äußern konnte, weil es wegen Zwangsmittel oder Drohungen nicht konnte. Wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab, soll die 15-Jährige nicht alkoholisiert gewesen sein.
Weißer Ring in Neustadt sagt: "Die Opfer werden erneut zum Opfer" Was machen lange Justizverfahren mit den Opfern von Verbrechen?
Seit Februar 2024 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal im Fall eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs auf ein 15-jähriges Mädchen in Speyer. Was machen solch lange Ermittlungszeiten mit den Opfern?
Keine klaren Signale
Die Beschuldigten hatten laut Strafverfolgungsbehörde angegeben, dass sie angenommen hatten, die Schülerin sei mit dem Geschehen einverstanden gewesen. Das 15-jährige Mädchen selbst sagte den Ermittlern, sie habe den Beschuldigten keine klaren Signale gegeben, dass sie mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden gewesen sei.
Außerdem konnte keiner der Zeugen bestätigen, dass das Mädchen in "irgendeiner erkennbaren Weise ihren entgegenstehenden Willen kundgetan hatte", so die Staatsanwaltschaft weiter. "Ferner konnten keine Hinweise auf eine Zwangsanwendung oder eine Drohung der Beschuldigten gewonnen werden."
Sexuelle Handlungen freiwillig?
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte waren unter den Zeugen viele Gäste der Faschingsparty. Die am Tatort sichergestellten DNA-Spuren hätten lediglich Rückschlüsse auf vor Ort anwesende Personen zugelassen, so die Behörde, hätten aber "naturgemäß keinen Aufschluss über die entscheidende Frage, ob eine sexuelle Handlung freiwillig durchgeführt wurde" gegeben.
Das Mädchen hatte damals den Vorfall den Verantwortlichen der Party gemeldet. Die alarmierten die Polizei.