Das Landgericht Koblenz legte dabei auch die besondere Schwere der Schuld fest und dass für die 51-Jährige aus dem Kreis Ahrweiler nach der lebenslangen Haftstrafe keine Sicherungssverwahrung gilt. Außerdem soll die Frau den Hinterbliebenen ein Schmerzensgeld zahlen.
Das Gericht hat nach eigenen Angaben keinen Zweifel an ihrer Schuldfähigkeit. Die Frau und der mitangeklagte Mann haben demnach gemeinsam den Entschluss gefasst, die Tat zu begehen. Die Verteidigung hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Der Prozess um den weiteren Angeklagten, einen 41-jährigen Mann, wurde laut Gericht von dem Verfahren abgetrennt und soll noch weiter geführt werden.
Opferanwältin findet eindeutige Worte zum Urteil
Harte Tat, hartes Urteil!
Das Urteil sei das Maximum, was das Deutsche Strafrecht bietet, sagt die Opferanwältin Dagmar Schorn. "Es bringt meinem Mandanten den Menschen nicht wieder. Die Genugtuung haben wir nicht, aber die Begründung war sehr hart und deutlich."
Rodder Maar-Leiche war Bekannter der Angeklagten
Ein 61-jähriger Mann aus dem Donnersbergkreis war im Oktober 2024 das erste Opfer und soll laut Anklage ein Bekannter der Angeklagten gewesen sein. Demnach waren die Beschuldigten davon ausgegangen, dass der Mann ein großes Vermögen hat und adeliger Abstammung ist. Deshalb hätten sie ihm Geld stehlen wollen.
Sie sollen den Mann erst in die Wohnung der Angeklagten in Bad Breisig gelockt, dann gefesselt und mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben.
Zweites Opfer aus dem Kreis Altenkirchen
Ein 28-Jähriger aus dem Kreis Altenkirchen war das zweite Opfer. Er hatte laut Anklage das Haus der Beschuldigten saniert. Dafür hatte die Angeklagte ihm eine Wohnung in ihrem Haus versprochen. Um seinen Einzug zu verhindern und an sein Auto zu gelangen, sollen die beiden Angeklagten den Mann dann umgebracht haben. Drei Tage nach der ersten Tat.
Leichen wurden zur Vertuschung am Rodder Maar verbrannt
Die Beiden sollen dann mit dem Auto des getöteten 28-Jährigen die beiden Leichen ans Rodder Maar gefahren und dort verbrannt haben, um die Tat zu vertuschen. Anschließend sollen sie in eine Wohnung in Neuwied gefahren sein. Mit Hilfe eines Spezialeinsatzkommandos konnte die Polizei sie wenige Tage später dort festnehmen.
Angeklagter gestand Tat bereits am ersten Prozesstag
Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Koblenz entschuldigte sich der 41-jährige Angeklagte für die Tat. Er gestand, die beiden Männer getötet zu haben. Die Situation sei in beiden Fällen im Streit eskaliert, erklärte er. Zudem sagte der 41-jährige Mann, dass er die beiden Opfer allein getötet habe.
Die 51-jährige Angeklagte bestritt in einer von ihrer Anwältin vorgetragenen Einlassung, bei den Taten dabei gewesen zu sein. Sie sei in ihrer Wohnung geblieben und habe nur verbalen Streit gehört. Sie bestritt allerdings nicht, dass sie zu einer Drogerie gefahren sei, um Putzmittel nach der Tat zu kaufen, sagte die Anwältin am ersten Prozesstag.
41-Jähriger bereits zuvor straffällig geworden
Der 41-jährige Mann war laut Staatsanwaltschaft Koblenz bereits in der Vergangenheit straffällig geworden - unter anderem wurde er 2021 wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und schwerer Brandstiftung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er saß seine Strafe wegen seiner Alkoholsucht in einer Entzugsklinik ab.
Die leitende Oberärztin der Klinik sagte im Laufe des Prozesses aus. Da es für den 41-Jährigen Vollzugslockerungen gab, um ein Berufspraktikum zu absolvieren. In dieser Zeit soll er die beiden mutmaßlichen Morde begangen haben.