Die Morde sind laut Anklage in der Wohnung der 51-jährigen Beschuldigten begangen worden. Dort soll die Frau zusammen mit dem zweiten mutmaßlichen Täter zunächst am 16. Oktober vergangenen Jahres einen 61-jährigen Bekannten aus dem Donnersbergkreis getötet haben. Drei Tage später sollen sie einen weiteren Mann ermordet haben.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, gehen die Ermittler davon aus, dass die beiden Angeklagten vor den Taten einen gemeinsam Plan gefasst haben. Das erste Opfer sei gestorben, weil der 40-jährige Angeklagte dem Mann mit einem Messer in den Hals gestochen und ihm dann mit einem Hammer mindestens zweimal auf den Kopf geschlagen habe.
Taten "heimtückisch und mit hoher Brutalität" begangen
Am 19. Oktober 2024 kam es laut Anklage dann zum zweiten Mord, ebenfalls in der Wohnung der Angeklagten. Auch das zweite Opfer sei mit Hammerschlägen auf den Kopf getötet worden. Der Mann, der laut den Ermittlern auch ein Bekannter der mutmaßlichen Täter war, kam aus dem Kreis Altenkirchen. Zwischen beiden Opfern besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Verbindung.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler teilte mit, dass "die Taten mit hoher Brutalität heimtückisch begangen" worden seien. Die arglosen Opfer seien vom Angriff der mutmaßlichen Täter überrascht worden.
Leichen am Rodder Maar verbrannt
Den Ermittlungen zufolge haben die Angeklagten die Leichen ihrer beiden Opfer wenig später zum Rodder Maar gebracht und dort angezündet, um die Taten zu vertuschen. Dort - in der Nähe des Ortes Niederdürenbach in der Eifel (Kreis Ahrweiler) - wurden die beiden Leichen gefunden. Sie waren bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.
Habgier als Motiv für die Taten
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass das Motiv für die Taten Habgier ist. Die Angeklagten hätten zum Beispiel ein Auto eines der Opfer und andere Gegenstände an sich genommen. Laut den Behörden hat die Frau die Tat bestritten, der Mann habe sich zu den Anschuldigungen bis jetzt nicht geäußert.
Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht muss jetzt entscheiden, ob und wann es zu einem Verfahren gegen die beiden mutmaßlichen Täter kommt.