Syrischer Bürgerkrieg

OLG Koblenz verhandelt zu Kriegsverbrechen in Damaskus

In Koblenz hat ein Prozess begonnen, bei dem es um Gräueltaten im syrischen Bürgerkrieg geht. Einer der fünf Angeklagten lebte bei seiner Festnahme im rheinland-pfälzischen Frankenthal.

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Von Autor/in Philip Raillon, Tim Saynisch

Die Sicherheitsvorkehrungen rund um den ersten Prozesstag waren außergewöhnlich hoch: Schon vor dem Gerichtsgebäude warteten ein Mannschaftsbus und ein Zivilfahrzeug der Polizei auf Zuschauer und Prozessbeteiligte.

Außerdem gab es im Gericht zwei Sicherheitsschleusen wie am Flughafen, die Besucherinnen und Besucher nacheinander durchlaufen mussten. Die Justizbeamten sagten dem SWR aber nichts dazu, warum es so strenge Sicherheitsmaßnahmen gab.

Hohe Sicherheit auch im Gerichtssaal

Im Gerichtssaal kam zudem das Mobile Einsatzteam (MET) der rheinland-pfälzischen Justiz zum Einsatz. Dieses kann von Gerichten und Staatsanwaltschaften angefordert werden, wenn mit Verfahren ein erhöhter Personalbedarf einhergeht. Mehrfach mussten die Justizbeamte Zuschauer ermahnen, die immer wieder den Blickkontakt suchten oder sich mit Handzeichen mit den Angeklagten verständigen wollten. Das wurde komplett unterbunden.

Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Unter anderem Mord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch Tötung - jeweils in mehreren Fällen - wirft die Bundesanwaltschaft den fünf Angeklagten vor. Vier von ihnen sind staatenlose syrische Palästinenser, einer ist syrischer Staatsbürger. Alle fünf sollen ihre Taten in Yarmouk begangen haben, einem Stadtteil der syrischen Hauptstadt Damaskus.

Taten sollen im Stadtteil Yarmouk begangen worden sein

Yarmouk steht für ein grausames Kapitel des syrischen Bürgerkriegs. Der Stadtteil entstand einst aus einem Flüchtlingslager von Palästinensern. Die Kontrolle über das Viertel hatten bewaffnete Milizen, die laut Bundesanwaltschaft im Auftrag des syrischen Assad-Regimes handelten. Als es 2012 in Syrien zu Protesten gegen das Assad-Regime kam, demonstrierten auch Bewohner von Yarmouk.

Die Proteste ließ das Regime mit Hilfe der Milizen brutal niederschlagen. Im Sommer 2013 wurde das Stadtviertel dann komplett abgeriegelt, was zu einer Hungerkatastrophe führte. Der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon bezeichnete Yarmouk 2015 als "Todeslager". Heute ist von dem Stadtviertel nicht mehr viel übrig. Das syrische Regime hat den Stadtteil in mehreren Offensiven in Schutt und Asche gelegt.

An verschiedenen Gräueltaten in Yarmouk sollen die in Koblenz angeklagten Männer beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen etwa vor, dass sie bei einem friedlichen Protest 2012 gezielt auf Demonstranten geschossen haben. Sie sollen mehrfach Zivilisten körperlich misshandelt haben oder sie teils an den syrischen Geheimdienst übergeben haben, der die Zivilisten dann hingerichtet haben soll. Die Taten seien teils an Checkpoints geschehen, die die Milizen eingerichtet hatten.

Ein Angeklagter lebte bei Festnahme in Rheinland-Pfalz

Die Angeklagten sind zwischen 2014 und 2018 nach Deutschland gekommen - viele als Flüchtlinge. Einer von ihnen, Mahmoud A., zog seinem Sohn hinterher. Er kam im Rahmen des sogenannten "Familiennachzugs" und lebte im rheinland-pfälzischen Frankenthal. Dort wurde er im Juli 2024 festgenommen. Alle Angeklagten sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat für das Verfahren, das am Mittwoch zunächst in Räumen des benachbarten Landgerichts begonnen hat, mehr als 40 Verhandlungstage angesetzt. Die deutsche Justiz kann nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip auch Taten verhandeln, die in Syrien begangenen wurden.

OLG beschäftigt sich erstmals mit Kriegsverbrechen durch Aushungern

Der Maßstab für das Verfahren und eine mögliche Verurteilung sind etwa die Regeln des deutschen Strafgesetzbuches und des deutschen Völkerstrafgesetzbuches. Zum bundesweit ersten Mal geht es in dem Koblenzer Verfahren auch um den Tatvorwurf des Kriegsverbrechens durch Aushungern. Das wirft der Generalbundesanwalt Mahmoud A. vor, der auf Zivilisten eingeschlagen haben soll als sie an einer Lebensmittelausgabe warteten.

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Die Nichtregierungsorganisation ECCHR hofft, dass das Oberlandesgericht Koblenz die systematische Belagerung von Yarmouk und das Aushungern der Bevölkerung ausführlich untersucht. Das könnte in der Form dann bundesweit zum ersten Mal gerichtlich festgestellt werden.

Urteil wegen syrischer Staatsfolter sorgte für Aufmerksamkeit

Die Koblenzer Richterinnen und Richter haben schon einmal Neuland rund um den syrischen Bürgerkrieg betreten: 2021 und 2022 verurteilte das OLG erstmals zwei Syrer wegen ihrer Beteiligung an syrischer Staatsfolter zu mehrjährigen Haftstrafen. Die Urteile sorgten weltweit für Schlagzeilen und haben den Weg für weitere Strafverfahren geebnet.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Philip Raillon
Tim Saynisch
Foto von Multimediareporter Tim Saynisch

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