Der Fall liegt bereits fünf Jahre zurück. Im Sommer 2020 feierte der Kläger mit Freunden an einer Grillhütte bei Ochtendung (Kreis Mayen-Koblenz). Als er mit seinem Auto aufbrach, vollzog er nach Angaben des Gerichts ein Wendemanöver einige hundert Meter weiter im Wald. Dort blieb er aber mit seinem Auto liegen.
Unmittelbar in der Nähe davon hackte ein Mann mit einer Machete auf seinem Gelände Grillholz. Noch mit seiner Machete in der Hand ging er zu dem Autofahrer und bot ihm Hilfe an.
Mit Machete in der Hand Hilfe angeboten
Der Autofahrer fühlte sich aber laut Urteil bedroht. Er holte eine Schreckschusspistole aus seinem Handschuhfach und schoss drei Mal auf den Mann mit der Machete. Dieser dachte, die Schüsse seien echt. Als der Autofahrer ausstieg, befürchtete er weitere Schüsse und wehrte sich mit seiner Machete.
Hand mit Machete abgeschlagen
Dabei schlug er dem Schützen die linke Hand ab und verletzte ihn auch im Gesicht, so das Landgericht Koblenz. Die Hand konnte dem Verletzten später in einer Operation wieder angenäht werden. Der Verletzte wollte deshalb 100.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht wies seine Klage aber ab. Es entschied, der Angreifer mit der Machete habe irrtümlich gedacht, sich verteidigen zu müssen. Der Kläger geht deshalb leer aus.
Sogenannte Putativnotwehr
Das Gericht wies auf die sogenannte Putativnotwehr hin: die irrige Annahme, dass man sich verteidigen müsse. Ein prominenter Fall von Putativnotwehr war der Fall des getöteten Polizisten in Anhausen im Westerwald. Er wurde damals bei einer Hausdurchsuchung von einem Hells Angel durch die Haustüre angeschossen, weil dieser glaubte, er würde von verfeindeten Rockern angegriffen. Dieser Fall wurde bis zum Bundesgerichtshof getragen. Der Hells Angel blieb ohne Strafe.