Das OLG hatte die heute 40-jährige Nadine K. im Juni 2023 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Laut Urteil folgte die Frau 2014 ihrem damaligen Mann nach Syrien und in den Irak, wo sie sich der Terrormiliz IS ("Islamischer Staat") anschlossen.
Jesidin als Sklavin gehalten
Zwei Jahre später erhielt der Ehemann als "Geschenk" eine Jesidin als Sklavin, die dieser regelmäßig vergewaltigt haben soll. Nadine K. hatte nach Überzeugung der Richter davon gewusst und der Jesidin Aufträge für die Hausarbeit und Kindererziehung erteilt. Die Jesidin sagte während des Prozesses über mehrere Tage als Zeugin aus. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
Nadine K. legte Revision ein
Das Gericht sah bei Nadine K. zahlreiche Straftatbestände erfüllt, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem wegen Versklavung und Freiheitsentziehung - außerdem die Beihilfe zum Völkermord und die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation. Gegen das Urteil legten die Verteidiger Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein.
Der BGH hat das Urteil des OLG im Juli zwar in großen Teilen bestätigt, nicht aber den Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord: Zwar sei unbestritten, dass die Terrororganisation IS Völkermord an den Jesiden beging. Nadine K. habe entsprechende Taten allerdings nicht unmittelbar gefördert. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung seien nicht erfüllt.
Strafe um neun Monate herabgesetzt
Der vierte Strafsenat des OLG Koblenz musste daher heute erneut über das Strafmaß entscheiden. Nach etwa vier Stunden Verhandlung verurteilte er die Idar-Obersteinerin nunmehr zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor noch einmal an das Martyrium der Jesidin erinnert und warf der Angeklagten mangelnde Einsicht vor: "Wenn ich mir alles vor Augen führe, dann hat die Angeklagte immer noch nicht begriffen, was da passiert ist," sagte die Anklagevertreterin und forderte neun Jahre Haft. Dem schloss sich die Anwältin der Jesidin als Vertreterin der Nebenklage an.
Nadine K.‘s Verteidiger hatten um "richterliche Milde" gebeten. Sie verwiesen unter anderem auf schwierige Bedingungen in Lagern in Nordostsyrien nach dem Ende der IS-Herrschaft. Die 40-Jährige saß bis zuletzt weiter in Untersuchungshaft. Dies habe unter anderem zu Beschränkungen in den Kontakten mit ihren beiden Kindern geführt, mit denen sie 2022 aus Syrien zurückgekehrt war.
Der Berliner Verein "Grüner Vogel", der Nadine K. seit deren Rückkehr nach Deutschland betreut, ließ in einer Stellungnahme verlauten, eine "strukturelle De-Radikalisierung" sei kaum möglich gewesen. Unter anderem seien sämtliche Gespräche durch Mitarbeiter des Landeskriminalamtes überwacht worden.
Angeklagte: Bin nicht mehr dieselbe Person
In seinem Urteil sagte der vorsitzende Richter des vierten Strafsenats, Nadine K. habe sich vom IS und radikalen Islam eindeutig distanziert. Sie habe allerdings nur ein Teilgeständnis abgelegt, indem sie etwa nicht eingeräumt habe, der Jesidin Befehle erteilt zu haben. Nadine K. sagte, sie wolle nach ihrer Haftentlassung eine stationäre Therapie machen und könne sich vorstellen, im Gesundheitsbereich zu arbeiten. "Ich bin nicht mehr die Person, die ich damals war," sagte sie in ihrem Schlusswort.