Das Landgericht Zweibrücken hat den 52-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Der Freispruch bedeutet allerdings nicht, dass der Mann freikommt: Das Gericht ist überzeugt, dass er die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat. Wegen seiner Psychose sei er dabei jedoch schuldunfähig gewesen und könne deshalb nicht bestraft werden. Weil das Gericht ihn weiterhin für gefährlich hält, ordnete es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dabei handelt es sich juristisch gesehen nicht um eine Strafe, sondern um eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung.
Angeklagter leidet an Verfolgungswahn
Seine Erkrankung habe sich nur gebessert, wenn er seine Medikamente regelmäßig eingenommen habe - was zuletzt nicht der Fall gewesen sei. Dadurch habe er seit längerer Zeit unter anderem an Verfolgungswahn gelitten. Nur durch Glück seien bei den Taten keine Menschen verletzt worden.
Mann muss in psychiatrisches Krankenhaus
Das Gericht hält den Mann weiterhin für gefährlich: Es sei nicht absehbar, wen er künftig als Bedrohung einstufen und angreifen könnte. Zudem habe er während des Verfahrens Drohungen ausgesprochen. Deshalb habe es keine Alternative zu einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegeben.
Angeklagter spricht von langjähriger Familienfehde
Dem Mann wurde vorgeworfen, seit September vergangenen Jahres über mehrere Monate versucht zu haben, fünf Brände zu legen. Zum Start des Prozesses übergab der 52-Jährige dem Richter einen handschriftlichen Brief mit Forderungen. Er wollte einen neuen Verteidiger, verlangte seine sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft und eine Vertagung des Verfahrens.
Der Mann erzählte von einem langjährigen Familienstreit. Er sah sich als Opfer. Nach seinen Worten hätten sein Vater und seine Ex-Frau eine "Bande" auf ihn angesetzt, die ihn terrorisiert. Sie stellten ihn so dar, als sei er psychisch krank.
Benzinflaschen vor dem Haus des Vaters
Die Anklage legte dem 52-Jährigen insgesamt fünf Taten zur Last. Beim ersten Fall soll der 52-Jährige Benzinflaschen und Bengalos auf das Grundstück seines Vaters in Bexbach geworfen haben. Ein Brand blieb offenbar nur aus, weil der Boden nach starkem Regen noch nass war.
Weitere Taten in Bechhofen
Vier weitere Taten richteten sich laut Anklage gegen ein Grundstück in Bechhofen. Betroffen waren unter anderem ein Auto, ein Mobile Home - eine Art transportables kleines Haus - und ein Wohnwagen, in dem ein Paar mit seinem zehn Monate alten Kind schlief. Es entstanden Schäden von mehreren Tausend Euro, verletzt wurde niemand.